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Abgasskandal - Rückruf des KBA für Mercedes S-Klasse

12.08.2020

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Daimler im Abgasskandal nun auch Mercedes-Dieselfahrzeuge der S-Klasse zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet und am 11. August 2020 veröffentlicht.

Unter dem Code 5496121 muss Daimler verschiedene Modelle der Mercedes S-Klasse der Baujahre 2015 bis 2017 zurückrufen. Betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC mit dem Motor des Typs OM642 und der Abgasnorm Euro 6.

Insgesamt sind nach Angaben des KBA von dem Rückruf weltweit knapp 6.200 Fahrzeuge, davon rund 1.250 in Deutschland, betroffen. Die Behörde hat bei den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt.

Daimler muss die betroffenen Diesel in die Werkstatt rufen, damit ein Software-Update bei der Motorsteuerung aufgespielt werden kann.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss. Zudem müssen die Halter mit einen zunehmenden Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen.

„Daimler musste schon verschiedene Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Dass es nun auch die S-Klasse trifft, ist eine weiterer Imageverlust. Betroffene Mercedes-Käufer müssen sich allerdings nicht mit einem Update abspeisen lassen. Sie können Schadensersatzansprüche gegen Daimler geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der BGH hat bereits Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Zudem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April 2020 klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im regulären Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen zum langfristigen Schutz des Motors vor Verschleiß oder Versottung zählen demnach nicht zu den Ausnahmen.

„Daimler steht bislang auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig seien. Nach den Ausführungen der EuGH-Generalanwältin dürfte es für Daimler schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Daher bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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