Rückrufservice

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte - Ihre Adresse für Schadenersatz in Stuttgart und deutschlandweit

Kündigung - Abfindung - Arbeitsvertrag

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet anwaltlich hoch professionelle Unterstützung bei der Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen um Arbeitsverträge, Kündigungen, Ansprüchen und sonstigen arbeitsrechtlich relevanten Angelegenheiten in außergerichtlichen Verfahren oder vor dem Arbeitsgericht.

Als Rechtsanwlt für Arbeitsrecht kennen wir den Stuttgarter Raum und die Gerichte in Stuttgart und in der Umgebung. Sie finden uns zentral am Rotebühlplatz in Stuttgart.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte lässt Sie mit den rechtlichen Fallstricken im Arbeitsrecht nicht allein. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Fragestellungen des Arbeitsrechts. Als unsere Stärken sehen wir die Sicherun Ihres Lebensstandards bei Jobwechsel oder Kündigung.

Wir sind eine auf alle bereiche des Arbeitsrechts fokussierte Kanzlei, legen aber besondere Schwerpunkte auf die Lebensumstände unserer Mandanten und klären juristisch  IIhre Ansprüche, definieren Ihre rechte und setzen diese auch vor dem Arbeitsgericht durch. Dabei definieren wir Arbeitsrecht als Rechtsgebiet, dass auch weitere Themen berührt, z.B. das Versicherungsrecht (Beitragserhöhungen) oder das Verkehrsrecht (Stichwort Arbeitsunfall mit dem PKW).

Corona und Arbeitsrecht

Die Corona-Epidemie hat den Arbeitsmarkt mächtig durcheinanderg gewirbelt. Wir haben uns auf viele neue Situationen eingestellt und unsere Dienstleistungen und unser Knowhow auf www.corona-rechtlich.de zusammengestellt.

Arbeitsrecht 2022 - Was gibt es zu beachten?

Auch 2022 sind im Arbeitsrecht wieder verschiedene Neuregelungen zu beachten. Wichtig ist zunächst, dass einige Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie vorerst in Kraft bleiben. Das betrifft vor allem das Kurzarbeitergeld.

Hier mehr erfahren

 

 

Ihr Thema im Arbeitsrecht

Hier informieren wir Sie über einige wichtige Bereiche des Arbeitsrechts, in denen wir Sie unterstützen können.


Im Arbeitsvertrag werden die wichtigsten Regeln und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.

Abmahnungen sind mächtige Rechtsmittel im Arbeitsrecht. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber sollten leichtfertig damit umgehen - Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Urlaub, Urlaubsgeldanspruch - Themen die immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Wir stehen auf Ihrer Seite und beraten Sie engagiert.

Ein Aufhebungsvertrag regelt die idealerweise harmonische Vertragsauflösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier müssen viele Details beachtet werden - wir stehen als Berater zur Verfügung.

Wenn es bei Kündigungen nicht einvernnehmlich zugeht, müssen Rechtsanwälte im Arbeitsrecht für die nötige Harmonie sorgen. Wir prüfen Kündiugungen und vertreten Sie bei aussichtsreichen Kündigungsschutzklagen.

Kein Buch mit 7 Siegeln: Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und auch darauf, dass die Bewertung Ihrer Arbeitsleistung Ihren weiteren beruflichen Werdegang nicht behindert. Wir kümmern uns darum!

Ansprechpartner

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte.

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
01.03.2023

Während der Corona-Pandemie gab es zwar u.a. für Pflegekräfte eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter dürfte jedoch in vielen Fällen zu Unrecht erfolgt sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 3. Februar 2023 (Az.: 7 Sa 67/22). Demnach ist Voraussetzung für eine Freistellung, dass das Gesundheitsamt zuvor ein Tätigkeitsverbot verhängt hat.
16.11.2022

Eine außerordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen aussprechen, nachdem ihm das Vorliegen der Kündigungsgründe bekannt geworden ist. Die Frist wird erst dann in Lauf gesetzt, wenn die Person in dem Unternehmen, die zur Kündigung berechtigt ist, Kenntnis von allen kündigungsrelevanten Umständen erhalten hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 5. Mai 2022 entschieden (Az. 2 AZR 483/21).
15.11.2022

Arbeitszeitbetrug kann Grund für eine Kündigung sein. Videoaufnahmen sind in der Regel jedoch keine geeignete Methode, um einem Arbeitnehmer den Arbeitszeitbetrug nachzuweisen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 6. Juli 2022 entschieden (Az.: 8 Sa 1148/20). D
02.11.2022

Nur wenn es eine stichhaltige Begründung dafür gibt, darf der ehemalige den neuen Arbeitgeber vom Fehlverhalten eines Mitarbeiters in Kenntnis setzen. Ohne einen solchen Grund überwiege das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten, stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 5. Juli 2022 klar (Az.: 6 Sa 54/22).
19.10.2022

Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung stehen sich nicht unvereinbar gegenüber. Das stellte das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 11. Juli 2022 klar (Az.: 4 TaBV 9/22). Das Gericht entschied, dass der Betriebsrat auch bei Vertrauensarbeitszeit vom Arbeitgeber eine Übersicht über die geleisteten Arbeitsstunden verlangen kann.
18.10.2022

Um das Arbeitsklima ist es nicht immer zum Besten bestellt. Das kann dazu führen, dass Mitarbeiter die Entlassung eines Kollegen fordern oder anderenfalls selbst kündigen wollen. Für den Arbeitgeber ist das eine schwierige Situation. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 13. Juli 2022 darf er den Forderungen der Belegschaft nicht ohne wichtigen Grund nachgeben und eine sog. Druckkündigung aussprechen (Az.: 2 Ca 199/22).