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Audi A8 im Abgasskandal - Audi zu Schadenersatz verurteilt

30.03.2021

Hinter dem Code 23X6 verbirgt sich der Rückruf für eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet, damit bei den Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Einen solchen Rückruf mit der Aufforderung ein Software-Update aufspielen zu lassen, hatte auch der Käufer eines Audi A8 erhalten. Er machte schließlich Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 26. Februar 2021, dass er Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 1981/20).

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Die Audi AG habe den Vorwurf nicht widerlegen können. Gegen Rücknahme des Fahrzeugs muss sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung  erstatten bzw. den Kläger von seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freistellen.

Die Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr werden von Audi entwickelt und hergestellt. Sie kommen nicht nur in diversen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg. Auch bei diesen Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor bestehen im Abgasskandal gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Neben einer Reihe von Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

An dieser Haftung von Audi ändert auch ein Urteil des BGH vom 8. März 2021 nichts (Az.: VI ZR 505/19). „Der BGH hat hier lediglich klargestellt, dass Audi bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 nicht in der Haftung steht, da sie nicht von Audi, sondern von der Konzernmutter VW hergestellt wurden. Heißt, dass bei diesen Fahrzeugen der Schadenersatzanspruch gegen VW geltend gemacht werden muss, was aber ohnehin im überwiegenden Teil der Fälle geschehen ist“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rückenwind haben Schadenersatzklagen im Abgasskandal durch den Europäischen Gerichtshof bekommen. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur sehr begrenzt zulässig sind (Az.: C-693/18).

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