Rückrufservice

Deutsche S&K Sachwerte – OLG Hamm spricht Anleger Schadensersatz zu

26.10.2017

Durch den S&K-Skandal haben etliche Anleger viel Geld verloren. Ein von BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstrittenes aktuelles Urteil des OLG Hamm dürfte den geschädigten Anlegern wieder Mut machen: Das OLG sprach einem Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Schadensersatz in Höhe von 35.800 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten zu. „Damit erhält unser Mandant seine komplette Einlage abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

 

Der Fall vor dem OLG Hamm dürfte vielen Opfern des S&K-Skandals durchaus bekannt vorkommen. Nach einem Gespräch mit dem Anlagevermittler zeichnete der Kläger im März 2011 Beteiligungen an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte in Höhe von 40.000 Euro. Prospekt und Vertragsunterlagen wurden ihm erst am selben Tag übergeben. Für die Beteiligung löste er seine Lebensversicherung auf. Die Fondsgesellschaft gewährte wiederum Darlehen an die Deutsche S&K Sachwert AG. „Dass diese Darlehen nur nachrangig besichert sind und der Anleger im Falle einer Insolvenz vermutlich leer ausgeht, wurde unserem Mandanten nicht mitgeteilt. Ansonsten hätte er wohl kaum seine Lebensversicherung gekündigt, denn er war nur an einer sicheren Geldanlage interessiert“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Auch über weitere Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts wurde nicht gesprochen. Vielmehr wurde die Beteiligung als „gutes Geschäft, praktisch ohne Risiko“ angepriesen und wenn in den Unterlagen von Risiken die Rede sei, sei das bloß eine „notwendige Formalität“. Rechtsanwalt Seifert: „Unser Mandant hat auf diese Darstellung des Vermittlers vertraut und hatte schließlich den Schaden.“

 

Doch auf dem bleibt er nach der Entscheidung des OLG Hamm nicht sitzen. Das OLG stellte klar, dass es unwesentlich sei, ob zwischen den Parteien lediglich ein Auskunftsvertrag oder ein Beratungsvertrag zustande gekommen sei. Ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen werde stillschweigend geschlossen, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bezogen auf ein bestimmtes Anlageprodukt die Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will. Schon dann treffen den Vermittler auch umfassende Informationspflichten. So muss er den Interessenten über alle wesentlichen Umstände, die für seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind, aufklären.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Nach der Rechtsprechung des BGH ist daher zwingend über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufzuklären. Auch die fehlende oder nachrangige Besicherung der Darlehen sei für den Anleger ein wesentlicher Punkt. Denn ohne diese Angaben könne er sein Verlustrisiko nicht einschätzen, so das OLG.  Der Vermittler habe es versäumt, über diese Risiken aufzuklären. Diese Pflichtverletzung sei auch kausal für die Anlageentscheidung gewesen. Daher sei der Vermittler auch schadensersatzpflichtig.

 

„Vielen S&K-Anlegern wird es ähnlich ergangen sein. Ihre Chancen auf Schadensersatz haben sich durch diese Entscheidung des OLG Hamm verbessert“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.