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Erstes Urteil: Schadensersatz für T6-Besitzer

07.04.2020

Das muss wehtun: Volkswagen hat am Landgericht München ein extrem verbraucherfreundliches Urteil kassiert – wohl auch das erste Urteil zu einem T6. Ein Volkswagen-Bulli T6 muss zurückgenommen werden. Der Mandant der Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte erhält alle getätigten Raten- und Zinszahlungen zurück und natürlich auch die geleistete Anzahlung. Von der Gesamtsumme wird lediglich für die mit dem Bulli gefahrenen Kilometer ein Abschlag vorgenommen – allerdings auf die angenommene Kilometerleistung von 300.000 Kilometern.

„Damit kann unser Mandant gut leben“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert. Erstritten hat das Urteil zum Aktenzeichen 3 O 13321/19 sein Kanzleikollege Fredrick Gisevius. Das Urteil hat nicht nur für die Bulli-Szene erhebliche Auswirkungen. Zwar hat VW Berufung angekündigt, aber von deutschen OLG sind in letzter Zeit durchgehend verbraucherfreundliche Urteile gesprochen worden. Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „Auch mit einem Vergleich bekommt Volkswagen dieses Urteil nicht aus dem Weg!“ Erfreulich ist das Urteil grundsätzlich für alle Besitzer von Fahrzeugen mit EA288-Motor, denn das Hauptargument des Klägers bezog sich auf das sogenannte „Thermische Fenster“.

Das Gericht führt aus, dass bei Vorliegen eines „thermischen Fensters“ nicht einmal ein amtlicher Rückruf notwendig sei, und eine Abschaltvorrichtung, die der EU-Norm nicht entspreche, grundsätzlich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bedeute. Rechtsanwalt Seifert: „Die Abschaltvorrichtung wurde von den Volkswagen-Anwälten nicht mal in Frage gestellt. Sie blieben dabei, dass diese Abschaltvorrichtung allen Vorgaben, insbesondere der entsprechenden EU-Verordnung 715/2007 entspricht.“ Die Anlage ist zwar nach der Verordnung genehmigt, legt diese aber falsch aus, so das Landgericht. Eine vorsätzliche Schädigung löst nach Paragraf 826 BGB den vollen Schadensersatz aus.

„Warum das Gericht trotzdem Nutzungsersatz zuließ, ist unklar. Sollte das Verfahren in Berufung gehen und der BGH in der Zwischenzeit zum Thema Nutzungsersatz verbraucherfreundlich entscheidet, dann werden wir das Thema in der nächsten Instanz noch einmal zur Sprache bringen!“ – so Rechtsanwalt Gisevius angriffslustig. Auch die nicht zugesprochenen Deliktzinsen dürften dann noch einmal verhandelt werden.

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
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Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.