Rückrufservice

Mercedes im Abgasskandal

4- und 6-Zylinder in den Schadstoffklassen 5 und 6 betroffen

Daimler spielt eine wirklich erklärungsbedürftige Rolle im Abgasskandal, denn obwohl es eine Vielzahl von Rückrufaktionen für die beiden betroffenen Motortypen gibt und auch schon viele gerichtliche Verfahren verloren gingen bleibt Daimler dabei: "Wir nicht - Mercedes hat niemals in einer unzulässigen Weise die Abgassysteme von Autos der Schadstoffklassen 5 und 6 beeinflusst."

Was bedeutet das für Opfer des Abgasskandals? Durch die unstrittige Verwendung des "Thermischen Fensters"  gerät Mercedes ohne Anlauf in den Verdacht, die Regeln für Abgassysteme zumindest sehr kreativ auszulegen. Wir gehen davon aus, dass die Verwendung des Thermischen Fensters in einem Umfang geschieht, der nicht durch die entsprechende EU.Verordnung zum Bauteileschutz legitimiert ist. Das Thermische Fenster dient mangels wirksamer Emissionstechnik dazu, das Grenzwerte auf dem Prüfstand oder auf der Straße unter idealen Bedingungen eingehalten werden können. Diese Art von Abschaltvorrichtungen hat der BGH eindeutig als nicht zulässig und die Verwendung als "vorsätzlichen und sittenwidrigen Betrug" definiert.

Wir bieten

  • Kostenlose Erstberatung
  • Unverbindliche Abfrage der Rechtsschutzversicherung
  • Berechnung des Schadenersatzanspruchs
  • Klageeinreichung und Begleitung in 1. und 2. Instanz
  • Eintrag in die Musterfeststellungsklage

Widerruf von Mercedes-Darlehensverträgen

Die Chancen stehen gut, dass Verbraucher mit dem sogenannnten Widerrufsjoker ihre Darlehensverträge bei der Mercedes-Benz-Bank widerrufen können - wir erklären Ihnen wie das geht.

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KBA ruft Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zurück


Glaubt man den Aussagen der Daimler AG, geht bei Mercedes-Dieselfahrzeugen alles sauber zu. Unzulässige Abschalteinrichtungen seien bei Mercedes nicht zum Einsatz gekommen. Das sehen das Kraftfahrt-Bundesamt und inzwischen auch zahlreiche Gerichte ganz anders. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit 2018 zahlreiche Rückrufe für unterschiedliche Mercedes-Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.


Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen aber für zulässig und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Das KBA hat die Widersprüche jedoch zurückgewiesen und damit noch einmal deutlich gemacht, dass es die verwendeten Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Auch die Gerichte schließen sich der Auffassung des KBA zunehmend an und verurteilen Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.


Zu den Mercedes-Modellen, die von einem Rückruf des KBA betroffen sind, gehören auch ca. 50.000 Fahrzeuge der GLC- und GLK-Baureihe. Für diese Fahrzeuge hat die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage eingereicht, der sich die betroffenen Verbraucher anschließen können, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


Rückrufe durch das KBA


Das KBA hat aber für noch weit mehr Mercedes-Modelle einen Rückruf angeordnet, zuletzt etwa für Modelle des Sprinter, Viano, Vito oder der A-Klasse und B-Klasse. Bei allen Fahrzeugen, die das KBA zurückgerufen hat, bestehen gute Aussichten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Behörde hat u.a. für folgende Modelle einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet:


Rückruf Code 5496121

    Mercedes E-Klasse, GLE mit Motor OM 642 Abgasnorm Euro 6, Baujahre 2015 bis 2018
    Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
    Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
    Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
    Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4x4
    Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4x4
    Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4x2
    Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
    Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2
    Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
    Mercedes GLE und GLS, Baujahre 2015 bis 2017, Baureihen 166 und 292
    Mercedes S 350, OM 642, Euro 6, Baujahre 2015 bis 2017


Rückruf Code 5499303

    Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6


Rückruf Code 5499636

    Mercedes GLC mit Motor OM 651, Baujahre 2015 bis 2017
    Mercedes GLE mit Motor OM 651, Baujahre 2015 bis 2018
    Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 - 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
    Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
    Mercedes GLC 220d 4Matic OM 651 Abgasnorm Euro 6, Baujahre 2015 bis 2016
    Mercedes GLC 250d 4Matic OM 651Abgasnorn Euro 6, Baujahre 2015 bis 2016


Rückruf Code 5497507

    Mercedes E 250 CDI 4Matic Motor OM 651 Abgasnorm Euro 5, Baujahre 2010 bis 2011
    Mercedes E-Klasse, OM 651, Euro 5, Baureihe 212, Baujahre 2010 bis 2014
    Mercedes A- und B-Klasse, OM 640, Euro 5, Baujahre 2008 bis 2011
    Mercedes C-, E- und S-Klasse, OM 651, Euro 5, Baujahre 2008 bis 2011


Rückruf Code 5496143

    Mercedes GLE Motor OM 651, Baujahre 2015 bis 2018
    Mercedes GLE Motor OM 651 Euro 6, Baujahre 2011 bis 2015
    Mercedes GLK 220 BlueTec 4Matic, OM 651 Euro 6, Baujahre 2012 bis 2015
    Mercedes GLK 250 BlueTec 4Matic, OM 651 Euro 6, Baujahre 2012 bis 2015


Rückruf Code 5496128

    Mercedes E-Klasse, OM 651 Euro 5, Baujahre 2009 bis 2011
    Mercedes C-Klasse, E-Klasse, Baujahre 2009 bis 2010


Rückruf Code 5496129

    Mercedes GLK, Baujahre 2014 bis 2015

 Rückruf Code NC3II6515R

    Mercedes Sprinter, Baujahre 2013 bis 2018

Rückruf Code NC3I6515R

    Mercedes Sprinter, Baujahre 2011 bis 2013

Rückruf Code NC2II651R

    Mercedes Viano und Vito, Baujahre 2010 bis 2014

Rückruf Code 5497524

    Mercedes A-Klasse und B-Klasse, Baujahre 2009 bis 2011


Bei den betroffenen Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt und in der Regel ein Software-Update aufgespielt werden.


Software-Update beseitigt nicht den Schaden


Welche Auswirkungen das Update langfristig auf den Motor hat, ist ungewiss. Betroffene Mercedes-Halter müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie wurden durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und haben Anspruch auf Schadenersatz. Dieser Schaden lässt sich nach der gängigen Rechtsprechung auch nicht durch ein nachträgliches Software-Update beseitigen.


Gerichte sprechen Schadenersatz zu


Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, haben Daimler im Abgasskandal inzwischen zu Schadenersatz verurteilt. Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand.

Es bestehen daher gute Aussichten, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen. Ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist dafür keine Voraussetzung.

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler im Abgasskandal eingereicht. Das OLG Stuttgart hat die Klage angenommen und das Klageregister am 3. November 2021 eröffnet. Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen und sich in das Klageregister eintragen.

Hier mehr erfahren und unseren Eintragsservice nutzen

 

Ansprechpartner

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Aktuelle News

11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
20.03.2024

Das Landgericht Stuttgart hat Mercedes im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 11 O 220/23). Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI erhält Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
14.02.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer eines Mercedes ML 350 CDI Schadenersatz zugesprochen, weil in dem SUV eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird (Az.: 52 O 191/22).
26.01.2024

Das OLG Dresden hat Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 11. Januar 2024 zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Mercedes CLS 350 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Mercedes daher zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 2 O 735/20).
11.01.2024

Mercedes ist im Abgasskandal vom Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes GLK 250 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 17 O 287/22).
Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.