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Mercedes Abgasskandal - OLG Nürnberg erhöht Druck auf Daimler

22.02.2021

Im Abgasskandal hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe von Rückrufen für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Daimler hat gegen die Rückruf-Bescheide zwar jeweils Widerspruch eingelegt, das KBA hat die Widersprüche jedoch kürzlich zurückgewiesen.

Nun erhöht auch das OLG Nürnberg den Druck auf den Autobauer. Das Oberlandesgericht hat Daimler mit Hinweis vom 12. Februar 2021 aufgefordert, Farbe zu bekennen und zu den vom KBA bemängelten Abschalteirichtungen Stellung zu beziehen (Az.: 5 U 3555/20). Konkret geht es in dem Verfahren um einen Mercedes E 350 mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6, für den das KBA eine verpflichtenden Rückruf angeordnet hatte.

Daimler streitet in Verfahren die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen regelmäßig ab und steht auf dem Standpunkt, dass die bemängelten Funktionen legal sind. Mit diesem pauschalen Abstreiten geben sich die Gerichte immer weniger zufrieden. Sie fordern die Daimler AG auf, sich im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast zu Funktions- und Wirkungsweise der Abschalteinrichtungen zu äußern. „An diesem Punkt hat Daimler bislang gemauert und mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur wenig aussagekräftige und größtenteils geschwärzte Dokumente vorgelegt. Damit lassen sich die Gerichte wie jetzt auch das OLG Nürnberg immer weniger abspeisen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Druck auf Daimler wächst auch durch weitere Gerichtsentscheidungen. So hat der BGH mit Beschluss vom 19. Januar 2021 deutlich gemacht, dass sich Daimler zur Funktionsweise der Thermofenster äußern und darlegen muss, welche Angaben gegenüber dem KBA zur Arbeitsweise der Abgasrückführung gemacht wurden (Az.: VI ZR 433/19).

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung des Emissionsausstoßes im realen Straßenbetrieb führen und die Oberlandesgerichte Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und Köln (Az.: 7 U 35/20) haben Daimler im Abgasskandals bereits zu Schadenersatz verurteilt.

„Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst. Die Chancen auf Schadenersatz nehmen deutlich zu“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.