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Krankenversicherte der Axa und DKV können überhöhte Beiträge zurückfordern

29.03.2018

Wer bei der Axa oder DKV krankenversichert ist, sollte einen Blick auf seine Beiträge werfen. Möglicherweise hat er über Jahre zu hohe Prämien gezahlt.

Schon im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Potsdam mit einem Urteil für Aufsehen gesorgt (Az.: 6 S 80/16). Es hatte entschieden, dass der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen für die Axa auf ihre Zulässigkeit prüft, nicht unabhängig war oder zumindest nicht in ausreichendem Maße. Denn die Vergütung, die der Treuhänder von der Axa erhielt, machte einen großen Teil seiner gesamten Einkünfte aus. Dadurch sei der Treuhänder nicht unabhängig genug. Der Kläger hat damit Anspruch auf die zu viel geleisteten Beiträge aus den Jahren 2012 und 2013.

Ein ganz ähnliches Urteil gibt es nun auch gegen die DKV-Krankenversicherung. Diesmal hat das Landgericht Frankfurt/Oder die Beitragserhöhungen aus den Jahren 2015 bis 2017 für unwirksam erklärt. Die Begründung ähnelt der des Landgerichts Potsdam im Fall der Axa-Krankenversicherung. Der Treuhänder, der die Tariferhöhungen bei der DKV geprüft und zugestimmt habe, sei nicht unabhängig gewesen. Der Treuhänder habe über mehrere Jahre mehr als 150.000 Euro von der DKV erhalten. Zudem habe er als ehemaliger Aktuar eines anderen Versicherers auch andere Aufträge für die DKV erfüllt. Daher könne man hier nicht mehr von der unabhängigen Tätigkeit eines Gutachters ausgehen.

„Grundsätzlich kann eine private Krankenversicherung natürlich die Beiträge erhöhen und sie den Rahmenbedingungen anpassen. Diese Erhöhungen müssen allerdings von einem Treuhänder auf ihrer Zulässigkeit hin überprüft werden. Das setzt die Unabhängigkeit des Treuhänders von dem Versicherungskonzern voraus. Dennoch erhält er natürlich auch Geld von der Versicherung für die Überprüfung. Dieses Entgelt darf jedoch nicht den überwiegenden Teil seines Jahreseinkommens ausmachen, da er dann in eine Abhängigkeit gerät. Es wird davon ausgegangen, dass ein Gutachter nicht mehr 30 Prozent seiner Einkünfte von ein und demselben Unternehmen beziehen darf“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Diese Grenze sahen das LG Potsdam bzw. das LG Frankfurt / Oder überschritten und halten deshalb die Beitragserhöhungen der Axa und DKV in den strittigen Jahren für unwirksam. Alle Urteile sind überzeugend begründet und daher werden diese Urteil unserer Ansicht auch in der nächsten Instanz bestand haben. Für die Krankenversicherten der beiden Versicherungsunternehmen bedeutet dies nun, dass sie gute Chancen haben gezahlte Prämien mit Erfolg zurückzufordern. Unterm Strich können da schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

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