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Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf
Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht Rückruf

02.12.2019

Im Abgasskandal könnte Daimler ein neuer Rückruf bevorstehen. Betroffen wären Dieselmodelle der A-Klasse und B-Klasse. Wie „Spiegel online“ am 29. November 2019 berichtete, hat Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung gemeldet. Die Behörde prüft nun, ob die auffälligen Funktionen eine illegale Abschalteinrichtung darstellen. Ist das der Fall, droht Daimler ein weiterer Rückruf. Es wäre dann bereits der vierte verpflichtende Rückruf durch das KBA.

Bislang sind von den Rückrufen rund 1,3 Millionen Mercedes-Dieselfahrzeuge betroffen. Wie viele Fahrzeuge bei einem erneuten Rückruf hinzukämen, ist noch nicht klar. Erst vor wenigen Wochen wurde der Rückruf für Dieselmodelle mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Zu den betroffenen Fahrzeugen gehört hier u.a. das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter. Zudem sollen auch Modelle des Viano und Vito betroffen sein. Zuvor gab es bereits einen Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Bereits 2018 hatte das KBA den Rückruf für diverse Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b angeordnet.

„Daimler kommt im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Immer wieder gibt es neue Verdachtsfälle und Rückrufe. Daimler vertritt zwar nach wie vor den Standpunkt, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, allerdings sprechen die verpflichtenden Rückrufe des KBA eine andere Sprache“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Zudem hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.

Betroffene Mercedes-Kunden haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und verschiedene Gerichte haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.