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Plusminus berichtet: 5 unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes

12.02.2021

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Dieselskandal bekanntlich eine Reihe von Rückrufen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen eine Reihe von Mercedes-Modellen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 angeordnet. Daimler beharrt auf seinem Standpunkt keine unzulässigen Funktionen zu verwenden und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autobauer gescheitert. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das KBA die Widersprüche zurückgewiesen.

Bundesverkehrsministerium bestätigt 5 unzulässige Abschalteinrichtungen

Wie ein Bericht des ARD-Magazins Plusminus vom 10.02.2021 zeigt, war Daimler offensichtlich bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen kreativ. Laut Bundesverkehrsministerium habe Daimler gleich fünf unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Eine Manipulation betreffe demnach die AdBlue-Einspritzung beim SCR-Katalysator, die vier anderen ließen sich im Bereich der Abgasrückführung finden. Teilweise seien bei einigen Modellen mehrere unzulässige Funktionen gleichzeitig eingesetzt worden. Zu diesen Funktionen gehört auch die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die sich in einer Reihe von Mercedes-Dieselmodellen finden lässt.

Verschiedene Rückrufe seit 2018

Daimler steckt inzwischen tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das KBA eine Reihe von Rückrufen angeordnet. Alleine in Deutschland sind rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge von den Rückrufen betroffen. Plusminus berichtet von einem Schreiben des KBA an Daimler. Darin heißt es, dass die von Daimler applizierten Schaltkriterien so gewählt seien, dass wesentliche Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens erkannt werden könnten. „Das hört sich stark nach einer Prüfstandserkennung an. Dabei erkennt das Fahrzeug, dass es sich im Prüfmodus befindet und der Stickoxid-Ausstoß wird reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr sind diese Funktionen kaum aktiv, so dass deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargemacht, dass solche Funktionen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. „Wenn auch noch mehrere Abschalteinrichtung in einem Modell verwendet werden, spricht das zudem auch für ein sittenwidriges Verhalten Daimlers“, so Rechtsanwalt Gisevius. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, sind weiter gestiegen.“

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.