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P&R-Transport Container GmbH meldet Insolvenz an

30.04.2018

ContainerDas Debakel für die P&R-Anleger nimmt seinen Lauf. Nun haben auch noch die P&R-Transport Container GmbH und die Dachgesellschaft P&R AG Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die P&R-Transport Container GmbH am 26. April 2018 eröffnet (Az.: 1542 IN 1127/18). Damit sind rund weitere 390 Millionen Euro Anlegergelder, die knapp 15.000 Investoren überwiegend im Jahr 2017 bei der P&R-Transport Container GmbH investiert haben, gefährdet.

 

Unterdessen tauchen immer mehr Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Investitionen in P&R-Container auf. Zwar unterlag die P&R-Transport Container GmbH im Gegensatz zu ihren insolventen Schwestergesellschaften strengeren Regularien und der Prospektpflicht und sollte von den anderen P&R-Gesellschaften unabhängig sein. Dennoch teilte das Unternehmen nach der Insolvenz der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH Mitte März mit, dass es noch offene Forderungen gegenüber den Schwestergesellschaften habe und es daher fraglich sei, ob es die Zahlungsansprüche der Anleger noch erfüllen können.

 

Das „manager magazin“ berichtet unter Berufung auf den Fachjournalisten Stefan Loipfinger (investmentcheck.de), dass die P&R-Transport Container GmbH offene Forderungen in Höhe von knapp 322 Millionen Euro gegenüber der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber der in der Schweiz ansässigen P&R Equipment & Finance Corp. in ähnlicher Höhe habe. „Das wirft die Frage auf, ob das Geld der Anleger der P&R-Transport Container GmbH nur dazu genutzt wurde, um Finanzlöcher bei der Schwesterfirma zu stopfen, statt in neue Container zu investieren“, sagt Rechtsanwalt Frederick Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Die weitere Bestandsaufnahme wird sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Währenddessen wird die vorläufige Insolvenzverwaltung bemüht sein, dass laufende Geschäft aufrechtzuerhalten, um weiterhin Mieteinnahmen für die Investoren zu generieren. Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger erst anmelden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind. „Auch in einem Insolvenzverfahren muss erfahrungsgemäß mit erheblichen finanziellen Verlusten gerechnet werden, da die Insolvenzmasse regelmäßig nicht ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger befriedigen zu können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Die Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten, sondern können schon jetzt ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler prüfen lassen. „Die Anleger aller P&R-Gesellschaften hätten umfassend über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Haben die Anlageberater und Vermittler ihre Informationspflicht verletzt, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

 

Um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können, hat die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine unverbindliche und kostenlose Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet.

 

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