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Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal - OLG Oldenburg 11 U 2/20

19.10.2020

VW ist im Abgasskandal in der Regel zum Schadenersatz verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich im Mai entschieden. Das BGH-Urteil bezog sich auf Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189. Wie sieht es aber mit Schadenersatz beim VW Touareg mit dem größeren 3 Liter V6-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 aus? Dieser Motor des Typs EA 897 wurde nicht von VW selbst gebaut, sondern von der Konzerntochter Audi. Das ändere aber nichts an der Schadenersatzpflicht von VW, entschied jetzt das OLG Oldenburg.

Mit Urteil vom 16. Oktober 2020 (Az.: 11 U 2/20) sprach das OLG Oldenburg dem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zu und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Aurich.

Der Kläger hatte den VW Touareg vor Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 erworben. Auch wenn in seinem Fahrzeug nicht der Skandalmotor des Typs EA 189 verbaut ist, erhielt er vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden musste. 2019 klagte er daher gegen VW. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei er vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.

VW wollte in dem Verfahren die Verantwortung auf die Konzerntochter Audi abwälzen, die den Motor entwickelt und gebaut hat. Zudem komme in diesem Motor gerade nicht, die Manipulations-Software des EA 189 zum Einsatz.

Mit dieser Argumentation kam VW beim OLG Oldenburg nicht durch. In dem Motor werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und VW habe das Fahrzeug in den Verkehr gebracht. Darin liege eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, so das OLG. Auch wenn die Motorsteuerung nicht identisch mit der Steuerung im EA 189 sei, so sei sie doch ähnlich programmiert und rechtlich genauso zu behandeln, stellte das Oberlandesgericht Oldenburg klar.

Auch wenn Audi den Motor entwickelt und hergestellt hat, hafte VW selbst. Denn Volkswagen habe hinsichtlich der Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaft Audi abgesegnet, führte das Gericht weiter aus. VW muss dem Kläger daher Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten.

„Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr wurden nicht nur im VW Touareg, sondern auch in zahlreichen Audi-Modellen oder den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet. Auch hier bestehen sehr gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie eine Reihe von Urteilen zeigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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