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STAATSANWALTSCHAFT DURCHSUCHT GESCHÄFTRÄUME DER BAC U.A.

Stuttgart/Berlin 21.09.2011

Mit diesem Beitrag wollen wir Sie über die aktuelle Entwicklung in Sachen Life Trust aus erster Hand informieren. Zwischenzeitlich haben sich die Ereignisse „überschlagen“ und es liegen neue Tatsachen vor, die nunmehr auch ein Vorgehen gegen die BAC sowie deren Manager rechtfertigen. Der Reihe nach:  

Zunächst ist mitzuteilen, dass – was zu erwarten war – die Gesellschafterversammlungen Ende August keine neuen und schon gar keine positiven Neuigkeiten ergaben. Vielmehr musste die Geschäftsführung einräumen, dass die avisierte Refinanzierung und damit die in Aussicht gestellte Rettung der Life Trust Fonds noch immer nicht gelungen ist. Der schwarze Peter wurde dabei u.a. auch den „bösen Anlegeranwälten und Anlegerschutzvereinen“ versucht in die Schuhe zu schieben.

Mittlerweile hat die Sache aber eine ganz neue Dimension angenommen. Wie wir bereits berichteten, wurden uns vor einigen Wochen anonym brisante Unterlagen zugespielt, welche den Verdacht auf Untreue und Kapitalanlagebetrug begründeten.  

Diese Verdachtsmomente waren – wie wir angenommen haben – nicht aus der Luft gegriffen. Vielmehr wurden jetzt mit Datum vom 21.09.2011 von der Staatsanwaltschaft Berlin verschiedene Büroräume der BAC-Gruppe und auch Privaträume der Verdächtigen B., W. und P. durchsucht.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft lautet 242 JS 1068/11. Wir haben bereits mit der zuständigen Staatsanwältin gesprochen, die die Vorwürfe uns gegenüber bestätigte. Ein Akteneinsichtsgesuch für die von uns vertretenen Anleger haben wir bereits veranlasst.    

Hintergrund der Vorwürfe ist, dass die Verantwortlichen die Lebensversicherungspolicen über Zwischengesellschaften von einem Fonds in den anderen verkauft hätten, um so Scheingewinne zu erzielen.   So soll eine Police durch vier verschiedene Life Trust Fonds – jeweils über eine Zwischengesellschaft, die wiederum BAC verantwortlichen zuzurechnen ist – „gewandert“ sein, bis sie schließlich im LTAP „landete“.  

Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Diese Entwicklung verbessert nach unsere Ansicht die Chancen der betroffenen Anleger, Schadensersatz geltend zu machen. Denn neben den Anlageberatern, die für eine im Einzelfall nachzuweisende Falschberatung haften, könnten nunmehr – wenn sich die Vorwürfe bestätigen - auch Ansprüche gegenüber der BAC sowie deren Managern gegeben sein.“

Wir raten betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche spätestens jetzt von einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.