Rückrufservice

ThomasLloyd Cleantech Infrastrukturgesellschaft CTI – Risiken der Anleger

29.08.2018

Die ThomasLloyd Infrastrukturfonds beteiligen sich an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund GmbH, die wiederum in die Infrastruktur in Asien vorwiegend im Bereich der Erneuerbaren Energien investiert. Ein Schwerpunkt der Investitionsobjekte befindet sich auf den Philippinen.

 

Dazu bietet ThomasLloyd u.a. drei geschlossene Fonds an. Die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft - kurz CTI 5 D – prognostiziert bei einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Mindestbeteiligung von 5000 Euro jährliche Ausschüttungen bis zu 7,2 Prozent. Bei der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft – CTI 9 D – beträgt die Mindestbeteiligung 10.000 Euro bei einer neunjährigen Laufzeit. Der CTI 9 D prognostiziert Ausschüttungen von bis zu 11 Prozent. Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft – CTI Vario D – bietet einen Beteiligung mit monatlichen Raten und einer Laufzeit von 30 Jahren an.

 

Die Haftungssumme der Anleger ist bei allen drei Angeboten auf 0,1 Prozent der Pflichtanlage begrenzt. Das hört sich zunächst wenig und nach einem überschaubaren Risiko für die Anleger an. „Davon sollten sich die Anleger nicht täuschen lassen. Fondsbeteiligungen sind spekulative Geldanlagen mit erheblichen Risiken. Kann die Gesellschaft keine Gewinne erzielen oder gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz, haftet der Anleger mit seiner Einlage. Er trägt also ein Totalverlustrisiko“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Neben den allgemeinen Risiken, die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds verbunden sind, kommen bei den ThomasLloyd Cleantech Fonds noch einige spezifische Risiken hinzu. So beteiligen sich die Fondsgesellschaften an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund GmbH. In welche Projekte diese Gesellschaft konkret investiert, ist für den Anleger unklar. Damit kann er die Erfolgsaussichten praktisch nicht beurteilen. Er investiert in einen Blind Pool und muss darauf vertrauen, dass die Investitionsprojekte erfolgreich verlaufen.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Da das Geld der Anleger zu einem großen Teil in Projekte auf den Philippinen investiert wird, kommt noch ein weiteres kaum zu kalkulierendes Risiko hinzu. Auch wenn Asien als Wachstumsmarkt gilt, sind die Philippinen politisch und wirtschaftlich nicht unbedingt als stabiles Land einzuordnen. Es ist daher auch schwer zu prognostizieren wie sich Unruhen auf Investitionen in dem Inselstaat auswirken können und inwieweit auch künftig auf Erneuerbare Energien gesetzt wird.

 

Rechtsanwalt Seifert: „Über die bestehenden Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein. Wurde den Anlegern die Beteiligung an den CTI-Fonds als vermeintlich sichere Geldanlage dargestellt, können sie schon jetzt ihre rechtlichen Möglichleiten vom Ausstieg aus der Beteiligung bis hin zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, bevor es ein böses Erwachen gibt.“

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.
02.04.2024

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.
27.03.2024

Die Mitunterzeichnung eines Darlehensvertrags oder die Bürgschaft für ein Darlehen kann mit erheblichen Risiken verbunden sein. Das musste auch ein Rentner-Ehepaar erleben, das Kreditverträge seines Sohnes mitunterschrieben hatte. Nach dessen Tod nahm die Bank die Eltern in Anspruch. Das Landgericht Potsdam entschied jedoch mit Urteil vom 12. Juli 2023, dass die Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam sei (Az.: 8 O 181/22).