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Aktuelles
19.03.2024

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 ein weiteres Mal bestätigt, dass der Widerruf einer Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgen kann (Az.: IV ZR 306/22). Der Widerruf ist dann noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerspruchsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde.
11.03.2024

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Februar 2024 die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gestärkt (Az.: IV ZR 297/22). Der BGH machte deutlich, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wenn sie den Eindruck erweckt, dass der Beginn der Widerrufsfrist allein an den Erhalt des Versicherungsscheins geknüpft ist. Die Widerrufsfrist wird durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht in Lauf gesetzt.
23.01.2024

Der Widerruf einer Rentenversicherung kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich sein. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2023 (Az.: IV ZR 40/22). Der BGH urteilte, dass der Widerruf auch noch rund zehn Jahre nach Abschluss der Police wirksam erfolgt sei, weil der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat.
13.11.2023

Die Gothaer Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden (Az.: 10 O 4527/22). Grund ist, dass die Gothaer Krankenversicherung Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat.
02.11.2023

Der Widerruf einer Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung war erfolgreich. Der BGH bestätigte mit Urteil vom 11. Oktober 2023, dass die Allianz eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und der Versicherungsnehmer den Vertrag daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen konnte (Az.: IV ZR 41/22).
17.07.2023

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).
16.06.2023

Es kann eine Reihe von Gründen geben, dass Verbraucher sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Eine Möglichkeit dazu kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein, der finanziell in der Regel deutlich lukrativer ist als die vorzeitige Kündigung. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28. April 2023 die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch gestärkt (Az.: 20 U 261/21).
09.06.2023

Die Generali Krankenversicherung muss einem Kläger überzahlte Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 18. April 2023 entschieden (Az.: 5 O 433/21). Grund ist, dass die private Krankenversicherung den Grund für die Beitragserhöhung nicht klar genug genannt hat.
09.05.2023

Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.
27.04.2023

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21).
25.04.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. März 2023 die Position der Verbraucher beim Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung erheblich gestärkt (Az. IV ZR 40/21). Nach der Entscheidung des BGH muss die Widerspruchsbelehrung eindeutig darüber aufklären, in welcher Form der Widerspruch erfolgen muss.
14.04.2023

Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 30. März 2023 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Krankenversicherung unwirksam sind, weil der Versicherer nicht ordnungsgemäß über den Grund für die Prämienerhöhung informiert habe (Az.: 22 O 1149/22).