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Wieder hohe Verluste bei der Biovolt AG - Schadensersatzansprüche der Aktionäre

27.07.2020

Eine Dividende wird es für Aktionäre der Biovolt AG erneut nicht geben. Auch 2019 machte das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wieder einen Verlust in Millionenhöhe wie das Unternehmen nun bekannt gab. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses für 2019 weist die Revisionsstelle darauf hin, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist.

Es ist nicht die einzige schlechte Nachricht für die Aktionäre. Denn auch der Handel der Biovolt-Aktie (ISIN CH0328339665) an der Börse Wien wurde zum 1. Mai 2020 eingestellt. Wie das Unternehmen mitteilte, habe man sich für das Delisting entschlossen, nachdem es über ein Jahr nicht gelungen ist, wieder einen flüssigen Handel zu etablieren.

Hintergrund ist, dass die Aktie bereits Ende 2018 sowohl an der Börse Stuttgart als auch den Börse Wien zwischenzeitlich vom Handel ausgesetzt worden war. Zuvor hatte die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin im Oktober 2018 vor Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktie gewarnt. Die BaFin hatte Anhaltspunkte dafür, dass in den Empfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und bestehende Interessenkonflikte bewusst verschwiegen wurden, um den Aktienkurs zu pushen. Die Finanzaufsicht hatte daher eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Im Zusammenhang mit dem Handel der Biovolt-Aktie an der Stuttgarter und Wiener Börse sowie den Börsenbriefen mit den Kaufempfehlungen hat die BaFin Strafanzeige gegen vier Personen gestellt und die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Strafanzeigen richten sich zwar nicht gegen die Biovolt AG oder ihren Hauptaktionär, eine Entwarnung durch die BaFin gibt es aber bis heute nicht. Die Aktie wurde zwar vorübergehend wieder an der Börse Wien gehandelt, kam jedoch nicht wieder in Schwung. Deshalb hat die Biovolt AG nun endgültig ein Delisting vorgenommen.

Durch die Kursverluste der Biovolt-Aktie haben die Aktionäre einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten. „Sie haben aber die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Diese können sich aus der möglichen Manipulation des Börsenkurses ergeben.

Es ist immer wieder zu beobachten, dass Aktienkurse zunächst bewusst künstlich gepusht werden und die Wertpapiere dann mit einer ordentlichen Gewinnspanne wieder verkauft werden. Anschließend rauscht der Kurs wieder in den Keller und die verbliebenen Aktionäre haben den Schaden. „Liegt eine solche Marktmanipulation vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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