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Wirecard meldet Insolvenz an
Wirecard meldet Insolvenz an

Wirecard stellt Insolvenzantrag

25.06.2020

Es war zu befürchten, jetzt ist es amtlich: Die Wirecard AG wird beim Amtsgericht München Insolvenz anmelden. In einer Unternehmensmitteilung vom 25. Juni 2020 heißt es, dass der Vorstand der Wirecard AG entschieden habe, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Es werde auch geprüft, ob Insolvenzanträge für Töchter der Wirecard-AG gestellt werden müssen.

Damit ist der einstige Börsenliebling endgültig abgestürzt. Die Anleger stehen vor einem finanziellen Desaster, nachdem der Kurs der Wirecard-Aktie in den vergangenen Tagen ohnehin schon stark eingebrochen war.

Die Insolvenz der Wirecard AG kommt nach den jüngsten Ereignissen nicht überraschend. Zunächst konnte der Konzern vor wenigen Tagen zum wiederholten Mal keinen Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorlegen, dann musste der neue Vorstand einräumen, dass 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken liegen sollten, wahrscheinlich gar nicht existieren. Die Gesellschaft war von der Existenz der Konten ausgegangen und hatte sie als Aktivposten geführt.

Die Staatsanwalt München I hat Ermittlungen aufgenommen. Sie wirft dem ehemaligen Wirecard-Chef vor, Bilanzen künstlich aufgebläht zu haben. Zudem gibt es Ermittlungen wegen Falschinformationen von Anlegern in zwei Ad-hoc-Mitteilungen.

Über mögliche Bilanzmanipulationen hatte die britische Financial Times schon vor einem Jahr berichtet. Die Berichte hatte das Unternehmen immer als haltlos zurückgewiesen. Nun musste es einräumen, dass 1,9 Milliarden Euro wahrscheinlich nicht existieren. Da Wirecard keinen Jahresabschluss vorlegen konnte, hatten die Gläubigerbanken das Recht, Kredite über zwei Milliarden Euro fällig zu stellen.

Die Insolvenz trifft die Anleger der Wirecard AG hart. Zu Hochzeiten war die Aktie mal ca. 200 Euro wert und ist nun brutal abgestürzt. „Angesichts der Ereignisse können die Anleger aber ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Die richten sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen und die Wirtschaftsprüfer, die die Bilanzen jahrelang durchgewunken haben, obwohl es offenbar Unregelmäßigkeiten gab“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.

 

 

 

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