Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.
Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds investierte schwerpunktmäßig in Einzelhandelsimmobilien in Deutschland und im benachbarten Ausland. Nach Angaben der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH war der Fonds zum Stichtag 31. März 2026 noch in 18 Immobilien mit einem Verkehrswert von rund 225 Millionen Euro investiert. Das Netto-Fondsvermögen belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 194,6 Millionen Euro.
Anleger können Anteile nicht mehr zurückgeben
Mit Wirkung zum 30. Juni 2026 hat die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nach eigenen Angaben die Verwaltung des Fonds gekündigt. Das bedeutet, dass der Fonds abgewickelt und die Immobilien verkauft werden. Fondsanteile werden nicht mehr ausgegeben. Ebenso können die Anleger keine Anteile mehr zurückgeben. Auch Rückgabeverlangen, die schon vor der Kündigung der Kapitalverwaltungsgesellschaft gestellt wurden, werden nicht mehr bedient.
Als maßgeblichen Grund für die Abwicklung des Fonds gibt die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH die zahlreichen Rückgabewünsche der Anleger an. Die liquiden Mittel des Fonds hätten nicht mehr ausgereicht, um die Rückgabeverlangen zu erfüllen und gleichzeitig die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Fonds sicherzustellen. Da auch keine positive Fortbestandsprognose gestellt werden konnte, sei die Entscheidung gefallen, den Fonds abzuwickeln.
Verkauf der Fondsimmobilien
Im Zuge der Abwicklung sollen die Fondsimmobilien verkauft werden. Aus dem Verkaufserlös werden zunächst vorrangig bestehende Darlehen bedient. Anleger sollen in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen erhalten.
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Offene Immobilienfonds in der Krise
Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds ist nicht der einzige offene Immobilienfonds, der sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Auch der Leading Cities Invest von Kanam wird abgewickelt. Zudem haben die offenen Immobilienfonds Wertgrund Wohnselect D, Fokus Wohnen Deutschland, UBS (D) Euroinvest Immobilien und Habona Nahversorgungsfonds die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Wie beim Aachener Spar- und Stiftungsfonds soll auch hier der Verkauf von Fondsimmobilien Liquidität in die Kassen spülen.
Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der offenen Immobilienfonds sind regelmäßig höhere Finanzierungskosten, rückläufige Transaktionen und eben anhaltende Rückgabewünsche der Anleger. „Für die Anleger bedeutet die Schließung bzw. Abwicklung der Fonds, dass sie nicht an ihr Geld kommen und in ihrer Liquidität eingeschränkt sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Fazit: Mögliche Schadenersatzansprüche der Anleger
Allerdings müssen die Anleger auch über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme und weitere bestehende Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden. Wurden die Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.
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