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Ab 1. Februar 2023: Diesel-Fahrverbot in München

01.02.2023

In München ist das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Es gilt zunächst für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Ab dem 1. Oktober 2023 könnte sich das Fahrverbot auf Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 ausweiten, wenn der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid bis dahin weiter nicht eingehalten wird. In einer weiteren Stufe könnten ab dem 1. April 2024 auch sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen werden.

Durch das Dieselfahrtverbot in München soll eine Verbesserung der Luftqualität erreicht werden. Der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft soll im Jahresmittel nicht überschritten werden. 2021 wurde der Grenzwert überschritten und auch 2022 war er an einigen Mess-Stationen noch deutlich zu hoch. An der Landshuter Allee wurde im Jahresmittel 2022 ein Wert von 49 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen und an der Tegernseer Landstraße liegt der Mittelwert 2022 für die Belastung mit Stickstoffdioxid bei 43 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Für bessere Luft soll nun das Diesel-Fahrverbot sorgen. Das Fahrverbot gilt in einer Umweltzone von der Innenstadt bis einschließlich dem Mittleren Ring. Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausnahmen für Anwohner, Handwerker, Rettungsdienste, etc.

Betroffen sind von dem Fahrverbot nicht nur die Münchener, sondern auch viele Pendler, die Umwege in Kauf nehmen müssen. Wer trotz des Fahrverbots mit seinem Diesel in die Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

Es gibt zwar Klagen gegen das Fahrverbot in München. Ob diese Aussichten auf Erfolg haben, ist aber fraglich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht schon 2018 erklärt hatte, dass Fahrverbote erlassen werden müssen, wenn der Grenzwert für die Stickoxid-Belastung nicht eingehalten wird.

Für betroffene Dieselfahrer bedeutet das Fahrverbot nicht nur, dass bestimmte Zonen für sie tabu sind, sie müssen zudem auch mit einem Wertverlust ihres Fahrzeugs rechnen. Dennoch haben sie Möglichkeiten sich zu wehren.

„Ist das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können gegen den Autohersteller Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Nachdem der EuGH mit Urteil vom 9. September 2021 die Tür zum Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20), kann auch der Widerruf eine finanziell interessante Möglichkeit sein, den Diesel abzugeben. Denn zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Der Verbraucher kann das Fahrzeug dann zurückgeben und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Für den Widerruf ist es nicht notwendig, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

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Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.