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Ab 1. Februar 2023: Diesel-Fahrverbot in München

In München ist das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Es gilt zunächst für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Ab dem 1. Oktober 2023 könnte sich das Fahrverbot auf Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 ausweiten, wenn der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid bis dahin weiter nicht eingehalten wird. In einer weiteren Stufe könnten ab dem 1. April 2024 auch sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen werden.

Durch das Dieselfahrtverbot in München soll eine Verbesserung der Luftqualität erreicht werden. Der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft soll im Jahresmittel nicht überschritten werden. 2021 wurde der Grenzwert überschritten und auch 2022 war er an einigen Mess-Stationen noch deutlich zu hoch. An der Landshuter Allee wurde im Jahresmittel 2022 ein Wert von 49 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gemessen und an der Tegernseer Landstraße liegt der Mittelwert 2022 für die Belastung mit Stickstoffdioxid bei 43 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Für bessere Luft soll nun das Diesel-Fahrverbot sorgen. Das Fahrverbot gilt in einer Umweltzone von der Innenstadt bis einschließlich dem Mittleren Ring. Allerdings gibt es auch zahlreiche Ausnahmen für Anwohner, Handwerker, Rettungsdienste, etc.

Betroffen sind von dem Fahrverbot nicht nur die Münchener, sondern auch viele Pendler, die Umwege in Kauf nehmen müssen. Wer trotz des Fahrverbots mit seinem Diesel in die Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

Es gibt zwar Klagen gegen das Fahrverbot in München. Ob diese Aussichten auf Erfolg haben, ist aber fraglich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht schon 2018 erklärt hatte, dass Fahrverbote erlassen werden müssen, wenn der Grenzwert für die Stickoxid-Belastung nicht eingehalten wird.

Für betroffene Dieselfahrer bedeutet das Fahrverbot nicht nur, dass bestimmte Zonen für sie tabu sind, sie müssen zudem auch mit einem Wertverlust ihres Fahrzeugs rechnen. Dennoch haben sie Möglichkeiten sich zu wehren.

„Ist das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können gegen den Autohersteller Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 9. September 2021 die Tür zum Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20), kann auch der Widerruf eine finanziell interessante Möglichkeit sein, den Diesel abzugeben. Denn zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Der Verbraucher kann das Fahrzeug dann zurückgeben und erhält im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Für den Widerruf ist es nicht notwendig, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.