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Ab April 2019 kommen auch in Köln Fahrverbote

Die Luftverschmutzung in Köln ist zu hoch. Zulässige Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden zum Teil deutlich überschritten. Die Konsequenz ist, dass auch Köln nicht um Fahrverbote herumkommt.

 

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 8. November 2018 entschieden, dass die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot in der Grünen Umweltzone einführen muss. Betroffen sind davon zunächst Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie Benziner der Schadstoffklasse 1 und 2. Ab September muss das Fahrverbot auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden.

 

Während die Politik Fahrverbote in Köln nicht für verhältnismäßig hält, stellte das Verwaltungsgericht Köln klar, dass die Grenzwerte für den Stickstoffdioxid-Ausstoß deutlich überschritten werden. So lag dieser im Jahresmittel 2017 bei 62 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zulässig sind allerdings nur 40 Mikrogramm. Angesichts dieser hohen Überschreitung und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung sei es unerlässlich, ein zonenbezogenes Fahrverbot in den Luftrheinhalteplan für Köln aufzunehmen, so das Gericht.

 

Die List der Städte mit Fahrverboten wird immer länger. Nach Stuttgart, Hamburg, Berlin, Frankfurt oder Aachen stehen nun auch Köln und Bonn auf dieser Liste. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln muss auch Bonn ab 2019 Fahrverbote für zwei stark genutzte Straßen einführen.

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„Die Lage wird für Diesel-Fahrer ab 2019 immer unübersichtlicher. Es werden mit großer Wahrscheinlichkeit noch weitere Städte hinzukommen, die Diesel aus den Innenstädten verbannen werden. Das führt auch zu einem enormen Wertverlust der Fahrzeuge“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Betroffene Verbraucher haben im Grunde genommen zwei Möglichkeiten sich zu wehren: Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann auf Schadensersatz klagen. Die Erfolgschancen stehen gut, wie zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile belegen. Allerdings müssen die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden, da sie Ende 2018 verjähren. Alternativ und unabhängig vom Abgasskandal kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt hat. „Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.