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Abgasmessungen der DUH: Wohnmobile halten Grenzwerte nicht ein

Der Abgasskandal wird bei Wohnmobilen immer mehr zum Thema. Aktuelle Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben erschreckende Ergebnisse geliefert. Die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß wurden zum Teil deutlich überschritten.

Das der Deutschen Umwelthilfe angeschlossene Emissions-Kontroll-Institut hat die Messungen der Abgaswerte bei Außentemperaturen zwischen 6 und 11 Grad vorgenommen. Unter die Lupe wurde dabei u.a. ein VW T5 2.0 TDI California mit der Abgasnorm Euro 5 genommen. Der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß bei der Schadstoffklasse Euro 5 beträgt 280 mg/km. Diesen Wert verfehlte der T5 deutlich. Nach Angaben der DUH lag der Wert durchschnittlich bei 1.343 mg/km. Das bedeutet eine Überschreitung des Grenzwertes um das 4,8-fache.

Noch deutlich schlechter schnitt ein Fiat Ducato 130 Multijet mit der Abgasnorm Euro 6 ab. Der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß beträgt bei dieser Schadstoffklasse 125 mg/km und wurde im Durchschnitt um rund das 12-fache überschritten. Bei niedrigen Außentemperaturen stieg der Stickoxid-Ausstoß sogar bis auf das 19-fache des zulässigen Grenzwerts an.

Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato sind auch schon bei früheren Abgasmessungen der DUH im Dezember 2020 negativ aufgefallen. Die DUH untersuchte die Stickoxid-Emissionen bei den Wohnmobilen Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016, und Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015, beide mit der Abgasnorm Euro 5 und auf Basis eines Fiat Ducato. Die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß wurden zum Teil deutlich überschritten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte bereits im Sommer 2020 Razzien bei Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzern Iveco an Standorten in Deutschland, Italien und der Schweiz wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt.

Für die Käufer von Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato und auch des T5 sind die Messergebnisse natürlich beunruhigend. „Es besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Inzwischen liegen auch die ersten Urteile gegen Fiat Chrysler Automobiles, jetzt Stellantis, vor. Jeweils mit Versäumnisurteil haben die Landgerichte Koblenz und Stade entschieden, dass der Autobauer Schadenersatz bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 12 O 316/19 bzw. Az.: 2 O 12/21).

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