Rückrufservice

Abgasmessungen der DUH: Wohnmobile halten Grenzwerte nicht ein

26.04.2021

Der Abgasskandal wird bei Wohnmobilen immer mehr zum Thema. Aktuelle Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben erschreckende Ergebnisse geliefert. Die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß wurden zum Teil deutlich überschritten.

Das der Deutschen Umwelthilfe angeschlossene Emissions-Kontroll-Institut hat die Messungen der Abgaswerte bei Außentemperaturen zwischen 6 und 11 Grad vorgenommen. Unter die Lupe wurde dabei u.a. ein VW T5 2.0 TDI California mit der Abgasnorm Euro 5 genommen. Der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß bei der Schadstoffklasse Euro 5 beträgt 280 mg/km. Diesen Wert verfehlte der T5 deutlich. Nach Angaben der DUH lag der Wert durchschnittlich bei 1.343 mg/km. Das bedeutet eine Überschreitung des Grenzwertes um das 4,8-fache.

Noch deutlich schlechter schnitt ein Fiat Ducato 130 Multijet mit der Abgasnorm Euro 6 ab. Der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß beträgt bei dieser Schadstoffklasse 125 mg/km und wurde im Durchschnitt um rund das 12-fache überschritten. Bei niedrigen Außentemperaturen stieg der Stickoxid-Ausstoß sogar bis auf das 19-fache des zulässigen Grenzwerts an.

Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato sind auch schon bei früheren Abgasmessungen der DUH im Dezember 2020 negativ aufgefallen. Die DUH untersuchte die Stickoxid-Emissionen bei den Wohnmobilen Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016, und Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015, beide mit der Abgasnorm Euro 5 und auf Basis eines Fiat Ducato. Die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß wurden zum Teil deutlich überschritten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte bereits im Sommer 2020 Razzien bei Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzern Iveco an Standorten in Deutschland, Italien und der Schweiz wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt.

Für die Käufer von Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato und auch des T5 sind die Messergebnisse natürlich beunruhigend. „Es besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Inzwischen liegen auch die ersten Urteile gegen Fiat Chrysler Automobiles, jetzt Stellantis, vor. Jeweils mit Versäumnisurteil haben die Landgerichte Koblenz und Stade entschieden, dass der Autobauer Schadenersatz bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 12 O 316/19 bzw. Az.: 2 O 12/21).

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.