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Abgasmessungen der DUH: Wohnmobile halten Grenzwerte nicht ein

Der Abgasskandal wird bei Wohnmobilen immer mehr zum Thema. Aktuelle Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben erschreckende Ergebnisse geliefert. Die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß wurden zum Teil deutlich überschritten.

Das der Deutschen Umwelthilfe angeschlossene Emissions-Kontroll-Institut hat die Messungen der Abgaswerte bei Außentemperaturen zwischen 6 und 11 Grad vorgenommen. Unter die Lupe wurde dabei u.a. ein VW T5 2.0 TDI California mit der Abgasnorm Euro 5 genommen. Der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß bei der Schadstoffklasse Euro 5 beträgt 280 mg/km. Diesen Wert verfehlte der T5 deutlich. Nach Angaben der DUH lag der Wert durchschnittlich bei 1.343 mg/km. Das bedeutet eine Überschreitung des Grenzwertes um das 4,8-fache.

Noch deutlich schlechter schnitt ein Fiat Ducato 130 Multijet mit der Abgasnorm Euro 6 ab. Der zulässige Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß beträgt bei dieser Schadstoffklasse 125 mg/km und wurde im Durchschnitt um rund das 12-fache überschritten. Bei niedrigen Außentemperaturen stieg der Stickoxid-Ausstoß sogar bis auf das 19-fache des zulässigen Grenzwerts an.

Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato sind auch schon bei früheren Abgasmessungen der DUH im Dezember 2020 negativ aufgefallen. Die DUH untersuchte die Stickoxid-Emissionen bei den Wohnmobilen Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016, und Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015, beide mit der Abgasnorm Euro 5 und auf Basis eines Fiat Ducato. Die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß wurden zum Teil deutlich überschritten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte bereits im Sommer 2020 Razzien bei Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzern Iveco an Standorten in Deutschland, Italien und der Schweiz wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt.

Für die Käufer von Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato und auch des T5 sind die Messergebnisse natürlich beunruhigend. „Es besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Inzwischen liegen auch die ersten Urteile gegen Fiat Chrysler Automobiles, jetzt Stellantis, vor. Jeweils mit Versäumnisurteil haben die Landgerichte Koblenz und Stade entschieden, dass der Autobauer Schadenersatz bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 12 O 316/19 bzw. Az.: 2 O 12/21).

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).