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Abgasskandal – 3-Liter-Motoren EA 897 und EA 896 EURO 5 geraten in den Fokus – OLG Karlsruhe will Gutachten einholen

Ein Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe hat es in sich und könnte den VW-Abgasskandal auch auf Fahrzeuge mit 3 Liter Dieselmotoren des Typs EA 897 bzw. des Vorgängers EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 ausweiten. Das OLG Karlsruhe hat mit Hinweisbeschluss vom 22.08.2019 angekündigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob in den Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

Vor dem OLG Karlsruhe waren die Schadensersatzklagen zweier Audi-Fahrer gelandet. Sie machen gegen die Volkswagen AG Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend. In ihren Fahrzeugen, einem Audi Q5 V6 3,0 l TDI bzw. Audi A4 3,0 l TDI jeweils mit der Abgasnorm Euro 5, sei die Motorsteuerung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen, die im regulären Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führe. Bemerkenswert: Für beide Fahrzeuge liegt bislang kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Allerdings hat der Hersteller sich freiwillig bereit erklärt, ab Sommer 2016 ein Software-Update bereitzustellen.

Die Klagen hatten in der ersten Instanz vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 17 U 257/18) und dem Landgericht Karlsruhe (Az. 17 U 294/18) keinen Erfolg. Das OLG Karlsruhe sah das nun anders. Nach Auffassung des 17. Zivilsenats kommt eine Haftung der Volkswagen AG in beiden Fällen in Betracht, auch wenn sie nicht Herstellerin der Fahrzeuge bzw. Motoren ist. Denn die Entscheidung, eine unzulässige Abschalteinrichtung in einer Vielzahl von Fahrzeugen unterschiedlicher Marken zu verwenden, habe eine große Tragweite und spreche dafür, dass der Konzern-Vorstand involviert gewesen ist.

Für die beiden Motoren des Typs EA 897 und EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 sei daher ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu prüfen, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, so das OLG Karlsruhe. Der Senat geht außerdem davon aus, dass eine Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung vorliegt. VW müsse detailliert darlegen, dass dieses Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen ausnahmsweise zulässig ist. Bereits die Untersuchungskommission „Volkswagen“ des Bundesverkehrsministeriums habe ermittelt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei diesem Motor im Straßenverkehr um da 6,2-fache überhöht war, was für eine Abschalteinrichtung spreche. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission bereits Zweifel an der Zulässigkeit des Thermofenster geäußert, so das OLG Karlsruhe.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche mit 3-Liter-Dieselmotoren und der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

„Der Motor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 5 wurden bei zahlreichen Modellen von VW, Audi und Porsche verbaut. Sollte dabei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden sein, wäre dies eine massive Ausweitung des Abgasskandals“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.