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Abgasskandal – 3-Liter-Motoren EA 897 und EA 896 EURO 5 geraten in den Fokus – OLG Karlsruhe will Gutachten einholen

Ein Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe hat es in sich und könnte den VW-Abgasskandal auch auf Fahrzeuge mit 3 Liter Dieselmotoren des Typs EA 897 bzw. des Vorgängers EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 ausweiten. Das OLG Karlsruhe hat mit Hinweisbeschluss vom 22.08.2019 angekündigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu klären, ob in den Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

Vor dem OLG Karlsruhe waren die Schadensersatzklagen zweier Audi-Fahrer gelandet. Sie machen gegen die Volkswagen AG Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend. In ihren Fahrzeugen, einem Audi Q5 V6 3,0 l TDI bzw. Audi A4 3,0 l TDI jeweils mit der Abgasnorm Euro 5, sei die Motorsteuerung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen, die im regulären Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führe. Bemerkenswert: Für beide Fahrzeuge liegt bislang kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Allerdings hat der Hersteller sich freiwillig bereit erklärt, ab Sommer 2016 ein Software-Update bereitzustellen.

Die Klagen hatten in der ersten Instanz vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 17 U 257/18) und dem Landgericht Karlsruhe (Az. 17 U 294/18) keinen Erfolg. Das OLG Karlsruhe sah das nun anders. Nach Auffassung des 17. Zivilsenats kommt eine Haftung der Volkswagen AG in beiden Fällen in Betracht, auch wenn sie nicht Herstellerin der Fahrzeuge bzw. Motoren ist. Denn die Entscheidung, eine unzulässige Abschalteinrichtung in einer Vielzahl von Fahrzeugen unterschiedlicher Marken zu verwenden, habe eine große Tragweite und spreche dafür, dass der Konzern-Vorstand involviert gewesen ist.

Für die beiden Motoren des Typs EA 897 und EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 sei daher ein Sachverständigengutachten einzuholen, um zu prüfen, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, so das OLG Karlsruhe. Der Senat geht außerdem davon aus, dass eine Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung vorliegt. VW müsse detailliert darlegen, dass dieses Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen ausnahmsweise zulässig ist. Bereits die Untersuchungskommission „Volkswagen“ des Bundesverkehrsministeriums habe ermittelt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei diesem Motor im Straßenverkehr um da 6,2-fache überhöht war, was für eine Abschalteinrichtung spreche. In diesem Zusammenhang hatte die Kommission bereits Zweifel an der Zulässigkeit des Thermofenster geäußert, so das OLG Karlsruhe.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche mit 3-Liter-Dieselmotoren und der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

„Der Motor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 5 wurden bei zahlreichen Modellen von VW, Audi und Porsche verbaut. Sollte dabei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden sein, wäre dies eine massive Ausweitung des Abgasskandals“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.