Den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung hat die Daimler AG stets bestritten. Auch nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Herbst 2015 wurden Abgasmanipulationen bei Mercedes-Fahrzeugen ausgeschlossen. Diese Haltung könnte zum Bumerang werden. Nicht nur geschädigte Verbraucher klagen nach diversen Rückrufen für verschiedene Mercedes-Diesel inzwischen auf Schadensersatz, sondern auch Anleger und Investoren machen ihre Schadensansprüche wegen Kursverlusten der Daimler-Aktie im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geltend.
Private und institutionelle Investoren haben Ende 2019 Schadensersatzklagen am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Summe ihrer Forderungen beläuft sich auf knapp 900 Millionen Euro und könnte noch deutlich steigen, wenn weitere Klagen hinzukommen. Voraussichtlich wird am OLG Stuttgart noch in diesem Jahr ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen Daimler eröffnet. Einen entsprechenden Antrag hat das LG Stuttgart bereits als zulässig erachtet.
Hintergrund der Schadensersatzklagen gegen Daimler sind die unterbliebenen Informationen der Aktionäre über die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei diversen Mercedes-Modellen. Daimler hat derartige Vorwürfe stets bestritten und auch nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals im Herbst 2015 vehement zurückgewiesen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kam allerdings zu einer anderen Auffassung und ordnete 2018 den Rückruf für europaweit rund 670.000 Fahrzeuge, davon ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland an. Weitere Rückrufe folgten im Juni und Oktober 2019. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen Daimler wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Zeitraum ab 2008 verhängt. Dies habe dazu geführt, dass bei Dieselfahrzeugen behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl die Fahrzeuge teilweise nicht den Anforderungen ansprachen.
Den Schaden tragen nicht nur die Käufer der betroffenen Mercedes-Fahrzeuge, sondern auch die Daimler-Aktionäre. Zwischen 2012 und 2018 ist der Kurs der Daimler-Aktie von rund 90 auf knapp 60 Euro gesunken. Um diesen Schaden geht es in den Klagen gegen Daimler. Denn als börsennotierter Emittent der Wertpapiere wäre Daimler verpflichtet gewesen, Informationen, die den Kurs der Aktie beeinflussen können, unverzüglich mitzuteilen. „Zu diesen Informationen dürfte auch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gehören, die letztlich zu Rückrufen geführt haben und den Konzern viel Geld kosten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anleger, die zwischen dem 10. Juli 2012 und 20. Juni 2018 in Daimler-Wertpapiere investiert haben, können nun Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche individuell einzuklagen oder sich an dem Musterverfahren zu beteiligen, wenn der Musterkläger benannt und das Verfahren eröffnet wird. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren werden die Interessen der Anleger gewahrt. Das Urteil im Musterverfahren ist zunächst für den Musterkläger, die Beklagte und die Beigeladenen bindend. Es kann dann aber auch auf die Aktionäre, die sich dem Musterverfahren angeschlossen haben, übertragen werden.
Ob individuelle Klage oder Teilnahme an einem Musterverfahren – die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: www.sammelklage-mercedes.de