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Abgasskandal Audi A3 mit Motor EA 288 - LG Oldenburg spricht Schadenersatz zu

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen des VW Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 wächst weiter. Nun hat das Landgericht Oldenburg dem Käufer eines Audi A3 mit Urteil vom 6. Oktober 2020 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 939/20).

Der Motor des Typs EA 288 ist der Nachfolger des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er kommt bei Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum zum Einsatz. „VW möchte den Abgasskandal gerne zu den Akten legen und weist den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288 erwartungsgemäß zurück. Tatsächlich sehen Gerichte das zunehmend anders und sprechen den Käufern auch bei Fahrzeugen mit dem Motor 288 Schadenersatz zu. Der Abgasskandal setzt sich fort“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Vor dem Landgericht Oldenburg klagte nun der Käufer eines Audi A3 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 auf Schadensersatz. Er hatte den Pkw 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Nach und nach wuchs der Verdacht, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, so dass der Kläger schließlich Schadenersatzansprüche geltend machte. Mit Erfolg: Das LG Oldenburg entschied, dass der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe.

Ähnliche Urteile gibt es mittlerweile auch von anderen Gerichten zu unzulässigen Anschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288. Auch die Landgerichte München, Regensburg, Offenburg, Düsseldorf oder Heilbronn haben beispielsweise den Klägern Schadenersatz zugesprochen. „Die Rechtsprechung kippt auch hier zu Gunsten der Verbraucher“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Der im Abgasskandal erfahrene Anwalt hat vor den Landgerichten München und Heilbronn selbst verbraucherfreundliche Urteile zum EA 288 erstritten. Dabei ging es um die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung im VW Bulli T6. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.