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Abgasskandal Audi A3 mit Motor EA 288 - LG Oldenburg spricht Schadenersatz zu

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen des VW Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 wächst weiter. Nun hat das Landgericht Oldenburg dem Käufer eines Audi A3 mit Urteil vom 6. Oktober 2020 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 939/20).

Der Motor des Typs EA 288 ist der Nachfolger des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er kommt bei Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum zum Einsatz. „VW möchte den Abgasskandal gerne zu den Akten legen und weist den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288 erwartungsgemäß zurück. Tatsächlich sehen Gerichte das zunehmend anders und sprechen den Käufern auch bei Fahrzeugen mit dem Motor 288 Schadenersatz zu. Der Abgasskandal setzt sich fort“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Vor dem Landgericht Oldenburg klagte nun der Käufer eines Audi A3 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 auf Schadensersatz. Er hatte den Pkw 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Nach und nach wuchs der Verdacht, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, so dass der Kläger schließlich Schadenersatzansprüche geltend machte. Mit Erfolg: Das LG Oldenburg entschied, dass der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe.

Ähnliche Urteile gibt es mittlerweile auch von anderen Gerichten zu unzulässigen Anschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288. Auch die Landgerichte München, Regensburg, Offenburg, Düsseldorf oder Heilbronn haben beispielsweise den Klägern Schadenersatz zugesprochen. „Die Rechtsprechung kippt auch hier zu Gunsten der Verbraucher“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Der im Abgasskandal erfahrene Anwalt hat vor den Landgerichten München und Heilbronn selbst verbraucherfreundliche Urteile zum EA 288 erstritten. Dabei ging es um die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung im VW Bulli T6. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).