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Abgasskandal Audi A3 mit Motor EA 288 - LG Oldenburg spricht Schadenersatz zu

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen des VW Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 wächst weiter. Nun hat das Landgericht Oldenburg dem Käufer eines Audi A3 mit Urteil vom 6. Oktober 2020 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 939/20).

Der Motor des Typs EA 288 ist der Nachfolger des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er kommt bei Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum zum Einsatz. „VW möchte den Abgasskandal gerne zu den Akten legen und weist den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288 erwartungsgemäß zurück. Tatsächlich sehen Gerichte das zunehmend anders und sprechen den Käufern auch bei Fahrzeugen mit dem Motor 288 Schadenersatz zu. Der Abgasskandal setzt sich fort“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Vor dem Landgericht Oldenburg klagte nun der Käufer eines Audi A3 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 auf Schadensersatz. Er hatte den Pkw 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Nach und nach wuchs der Verdacht, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, so dass der Kläger schließlich Schadenersatzansprüche geltend machte. Mit Erfolg: Das LG Oldenburg entschied, dass der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe.

Ähnliche Urteile gibt es mittlerweile auch von anderen Gerichten zu unzulässigen Anschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288. Auch die Landgerichte München, Regensburg, Offenburg, Düsseldorf oder Heilbronn haben beispielsweise den Klägern Schadenersatz zugesprochen. „Die Rechtsprechung kippt auch hier zu Gunsten der Verbraucher“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Der im Abgasskandal erfahrene Anwalt hat vor den Landgerichten München und Heilbronn selbst verbraucherfreundliche Urteile zum EA 288 erstritten. Dabei ging es um die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung im VW Bulli T6. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.