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Abgasskandal Audi A3 mit Motor EA 288 - LG Oldenburg spricht Schadenersatz zu

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen des VW Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 wächst weiter. Nun hat das Landgericht Oldenburg dem Käufer eines Audi A3 mit Urteil vom 6. Oktober 2020 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 939/20).

Der Motor des Typs EA 288 ist der Nachfolger des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er kommt bei Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum zum Einsatz. „VW möchte den Abgasskandal gerne zu den Akten legen und weist den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288 erwartungsgemäß zurück. Tatsächlich sehen Gerichte das zunehmend anders und sprechen den Käufern auch bei Fahrzeugen mit dem Motor 288 Schadenersatz zu. Der Abgasskandal setzt sich fort“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Vor dem Landgericht Oldenburg klagte nun der Käufer eines Audi A3 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 auf Schadensersatz. Er hatte den Pkw 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Nach und nach wuchs der Verdacht, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, so dass der Kläger schließlich Schadenersatzansprüche geltend machte. Mit Erfolg: Das LG Oldenburg entschied, dass der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe.

Ähnliche Urteile gibt es mittlerweile auch von anderen Gerichten zu unzulässigen Anschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288. Auch die Landgerichte München, Regensburg, Offenburg, Düsseldorf oder Heilbronn haben beispielsweise den Klägern Schadenersatz zugesprochen. „Die Rechtsprechung kippt auch hier zu Gunsten der Verbraucher“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Der im Abgasskandal erfahrene Anwalt hat vor den Landgerichten München und Heilbronn selbst verbraucherfreundliche Urteile zum EA 288 erstritten. Dabei ging es um die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung im VW Bulli T6. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.