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Abgasskandal: Audi muss Schadenersatz bei Dieselfahrzeugen mit 3-Liter-Motoren leisten

Mit dem OLG Koblenz hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass die Audi AG im Dieselskandal für die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit 3-Liter-TDI-Motoren haftet. Wie auch schon die Oberlandesgerichte Köln und Karlsruhe hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 30. August 2021 entschieden, dass Audi Schadenersatz bei einem VW Touareg leisten muss (Az.: 12 U 1835/19).

In dem Verfahren vor dem OLG Koblenz ging es um einen VW Touareg 3,0 Liter TDI. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufwärmstrategie verwendet wird. Die Funktion sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Als Herstellerin des Motors mit der unzulässigen Abschalteinrichtung hafte die Audi AG. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das OLG.

Von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 ist nicht nur der VW Touareg betroffen. Der von Audi entwickelte und hergestellte Motor kommt auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan und zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für eine Reihe von Fahrzeugen einen verpflichtenden Rückruf an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Verschiedene Audi-Modelle wurden dafür beispielsweise unter dem Code 23X6 in die Werkstatt gerufen.

Auch wenn die betroffenen Halter das Software-Update haben aufspielen lassen, können sie immer noch Schadenersatzansprüche geltend machen. „Der Schaden ist ihnen nach der gängigen Rechtsprechung bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich durch ein nachträgliches Software-Update nicht beseitigen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine lange Liste von Gerichtsurteilen belegt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen. Allerdings muss die Verjährung im Blick behalten werden. Die Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verjähren drei Jahre nach Kenntnis. Gerichte gehen vielfach davon aus, dass die Fahrzeughalter mit Erhalt des Rückrufschreibens Kenntnis von ihrem Schadenersatzanspruch erlangt haben. „Wer 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte seine Ansprüche jetzt geltend machen. Ende 2021 könnte die Verjährung eintreten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.