Rückrufservice

Abgasskandal: Audi muss Schadenersatz bei Dieselfahrzeugen mit 3-Liter-Motoren leisten

Mit dem OLG Koblenz hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass die Audi AG im Dieselskandal für die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit 3-Liter-TDI-Motoren haftet. Wie auch schon die Oberlandesgerichte Köln und Karlsruhe hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 30. August 2021 entschieden, dass Audi Schadenersatz bei einem VW Touareg leisten muss (Az.: 12 U 1835/19).

In dem Verfahren vor dem OLG Koblenz ging es um einen VW Touareg 3,0 Liter TDI. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufwärmstrategie verwendet wird. Die Funktion sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Emissionen führe. Als Herstellerin des Motors mit der unzulässigen Abschalteinrichtung hafte die Audi AG. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das OLG.

Von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 ist nicht nur der VW Touareg betroffen. Der von Audi entwickelte und hergestellte Motor kommt auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan und zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für eine Reihe von Fahrzeugen einen verpflichtenden Rückruf an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Verschiedene Audi-Modelle wurden dafür beispielsweise unter dem Code 23X6 in die Werkstatt gerufen.

Auch wenn die betroffenen Halter das Software-Update haben aufspielen lassen, können sie immer noch Schadenersatzansprüche geltend machen. „Der Schaden ist ihnen nach der gängigen Rechtsprechung bereits mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lässt sich durch ein nachträgliches Software-Update nicht beseitigen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine lange Liste von Gerichtsurteilen belegt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen. Allerdings muss die Verjährung im Blick behalten werden. Die Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verjähren drei Jahre nach Kenntnis. Gerichte gehen vielfach davon aus, dass die Fahrzeughalter mit Erhalt des Rückrufschreibens Kenntnis von ihrem Schadenersatzanspruch erlangt haben. „Wer 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte seine Ansprüche jetzt geltend machen. Ende 2021 könnte die Verjährung eintreten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.