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Abgasskandal Audi Q5 - OLG Nürnberg spricht Schadenersatz zu

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Audi Q5 mit 3-Liter-Dieselmotor im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 5. August 2024 entschieden (Az.: 17 U 84/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verbaut ist. Audi habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich somit schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der BGH hat am 26, Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei Vorsatz des Autoherstellers bestehen. Der Käufer hat bei Fahrlässigkeit zwar keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, aber auf Ersatz des sog. Differenzschadens. Der Differenzschaden beträgt nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent. „Der Rechtsprechung des BGH ist das OLG Nürnberg gefolgt“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger hatte den Audi Q5 als Gebrauchtwagen zum Preis von 32.940 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist ein 3-Liter-TDI-Motor des Typs EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Lange Zeit lag für das Modell kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Abgasskandal vor. Erst 2023 stellte das KBA gemäß der Rechtsprechung des EuGH fest, dass bei dem verwendeten Thermofenster in dem Modell von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sei.

Dieser Einschätzung folgte auch das OLG Nürnberg. Durch das Thermofenster werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Audi habe dennoch eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das sei aber tatsächlich nicht der Fall. Audi könne sich dabei auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, so das Gericht.

Ein Käufer dürfe auf die Richtigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung vertrauen. Audi habe den Kläger daher zumindest fahrlässig geschädigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte. Er habe somit Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Nürnberg.

Der Kläger hatte den Audi Q5 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 122.000 Kilometern zum Preis von 32.940 Euro gekauft und erhält nun Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 3.294 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die rund 100.000 Kilometer, die er mit dem Audi Q5 gefahren ist, wird nicht abgezogen. Dass er das Fahrzeug inzwischen für rund 9.900 Euro verkauft hat, steht seinem Schadenersatzanspruch nicht im Weg.

„Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, sind die Chancen auf Schadenersatz gestiegen. Das gilt auch für Fahrzeuge mit dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.