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Abgasskandal Audi Q5 - OLG Nürnberg spricht Schadenersatz zu

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Audi Q5 mit 3-Liter-Dieselmotor im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 5. August 2024 entschieden (Az.: 17 U 84/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verbaut ist. Audi habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich somit schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der BGH hat am 26, Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei Vorsatz des Autoherstellers bestehen. Der Käufer hat bei Fahrlässigkeit zwar keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, aber auf Ersatz des sog. Differenzschadens. Der Differenzschaden beträgt nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent. „Der Rechtsprechung des BGH ist das OLG Nürnberg gefolgt“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger hatte den Audi Q5 als Gebrauchtwagen zum Preis von 32.940 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist ein 3-Liter-TDI-Motor des Typs EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Lange Zeit lag für das Modell kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Abgasskandal vor. Erst 2023 stellte das KBA gemäß der Rechtsprechung des EuGH fest, dass bei dem verwendeten Thermofenster in dem Modell von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sei.

Dieser Einschätzung folgte auch das OLG Nürnberg. Durch das Thermofenster werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Audi habe dennoch eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das sei aber tatsächlich nicht der Fall. Audi könne sich dabei auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, so das Gericht.

Ein Käufer dürfe auf die Richtigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung vertrauen. Audi habe den Kläger daher zumindest fahrlässig geschädigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte. Er habe somit Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Nürnberg.

Der Kläger hatte den Audi Q5 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 122.000 Kilometern zum Preis von 32.940 Euro gekauft und erhält nun Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 3.294 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die rund 100.000 Kilometer, die er mit dem Audi Q5 gefahren ist, wird nicht abgezogen. Dass er das Fahrzeug inzwischen für rund 9.900 Euro verkauft hat, steht seinem Schadenersatzanspruch nicht im Weg.

„Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, sind die Chancen auf Schadenersatz gestiegen. Das gilt auch für Fahrzeuge mit dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).