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Abgasskandal - Audi Rückruf 23X6 - Auf Verjährung der Schadenersatzansprüche achten

Unter dem Code 23X6 muss die Audi AG auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. Grund für den Rückruf ist, dass die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt hat.

Betroffene Audi-Fahrer haben in diesen Fällen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die Audi AG durchzusetzen. „Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Audi eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings muss die Verjährung im Auge behalten werden. Die ersten Rückrufe für die betroffenen Audi-Modelle erfolgten Ende 2018. „Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist könnte die Verjährung der Schadenersatzansprüche schon zum 31.12.2021 drohen“, so Rechtanwalt Gisevius.

Die Audi AG entwickelt und produziert die Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr des Typs EA 896, EA 897 oder EA 898. Ähnlich wie vom VW-Abgasskandal um Dieselfahrzeuge mit den kleineren Motoren des Typs EA 189 bekannt, kommen auch bei den großvolumigeren Aggregaten unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. „Die Funktionen sind unterschiedlich, laufen im Ergebnis aber auf das Gleiche hinaus. Der Stickoxid-Ausstoß wird auf dem Prüfstand reduziert. Im Straßenverkehr sind die Funktionen aber kaum aktiv und die Emissionen steigen wieder an. Daher handelt es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nicht nur zahlreiche Landgerichte, sondern zum Beispiel auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm haben entschieden, dass Audi die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss. In der Regel bedeutet dies, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Anspruch auf Schadenersatz besteht auch, wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde.

Rückenwind für Schadenersatzansprüche gibt es auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes führen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.