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Abgasskandal - Audi Rückruf 23X6 - Auf Verjährung der Schadenersatzansprüche achten

Unter dem Code 23X6 muss die Audi AG auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. Grund für den Rückruf ist, dass die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt hat.

Betroffene Audi-Fahrer haben in diesen Fällen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die Audi AG durchzusetzen. „Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Audi eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings muss die Verjährung im Auge behalten werden. Die ersten Rückrufe für die betroffenen Audi-Modelle erfolgten Ende 2018. „Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist könnte die Verjährung der Schadenersatzansprüche schon zum 31.12.2021 drohen“, so Rechtanwalt Gisevius.

Die Audi AG entwickelt und produziert die Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr des Typs EA 896, EA 897 oder EA 898. Ähnlich wie vom VW-Abgasskandal um Dieselfahrzeuge mit den kleineren Motoren des Typs EA 189 bekannt, kommen auch bei den großvolumigeren Aggregaten unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. „Die Funktionen sind unterschiedlich, laufen im Ergebnis aber auf das Gleiche hinaus. Der Stickoxid-Ausstoß wird auf dem Prüfstand reduziert. Im Straßenverkehr sind die Funktionen aber kaum aktiv und die Emissionen steigen wieder an. Daher handelt es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nicht nur zahlreiche Landgerichte, sondern zum Beispiel auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm haben entschieden, dass Audi die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss. In der Regel bedeutet dies, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Anspruch auf Schadenersatz besteht auch, wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde.

Rückenwind für Schadenersatzansprüche gibt es auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes führen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.