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Abgasskandal bei Fiat und Wohnmobilen - EuGH-Urteil wirkt sich aus - C-693/18

28.01.2021

Abschalteinrichtungen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie den Motor vor unmittelbaren Schäden, die zu einer Gefahr während der Fahrt führen, schützen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden (Az. C-693/18).

„Mit diesem Urteil hat der EuGH eine neue Dynamik in den Abgasskandal gebracht. Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung lassen sich nun noch besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ansprüche gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA)

Das gilt für Ansprüche gegen Hersteller wie VW oder Mercedes, aber auch für Ansprüche gegen Fiat. Denn der Abgasskandal hat inzwischen auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und damit auch Wohnmobile erreicht, die den Fiat Ducato als Basis haben.

Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit dem Einhalten von Emissions-Grenzwerten schon im Mai 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet. Dabei wirft die EU-Kommission Italien vor, dass es seine Verpflichtungen im Rahmen der EU-Typengenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge im Fall von Fiat Chrysler Automobiles nicht eingehalten hat. „Vereinfacht gesagt geht es auch hier um die Frage, ob der FCA-Konzern unzulässige Abschalteinrichtungen bei seinen Fahrzeugen eingesetzt hat“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Zur Klärung diese Frage hat auch die EU-Kommission den Ausgang der Verfahrens am EuGH abgewartet. „Die Kommission kann im Grunde genommen nur zu dem Schluss kommen, dass auch Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt hat. Zumal die Luxemburger erklärt haben, dass Abschalteinrichtungen auch unzulässig sind, wenn sie den Motor vor Verschleiß schützen. Danach sind auch die bei Dieselfahrzeugen vielfach verwendeten Thermofenster unzulässig“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fiat

Die Hinweise, dass auch bei Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen, haben sich zuletzt immer weiter verdichtet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Juli 2020 Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Es geht um Betrugsverdacht im Zusammenhang mit illegalen Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.

Nach Angaben der Polizei Frankfurt können Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit folgende Motoren betroffen sein:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Abgas-Skandal

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Diese Motoren mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 wurden bei einer Reihe von Modellen vom Kleinwagen bis zum Transporter oder Wohnmobil eingesetzt.

Wohnmobile halten Grenzwerte nicht ein

In den Fokus geraten auch zunehmend Wohnmobile verschiedener Hersteller, die den Fiat Ducato als Basis haben. Messungen der Deutschen Umwelthilfe bei einem Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016 und einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015, beide mit der Abgasnorm Euro 5, zeigten, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß deutlich überschritten wurden. Die DUH kam dabei zu dem Schluss, dass sich die hohen Abgaswerte nur durch Abschalteinrichtungen erklären lassen.

„Abschalteinrichtungen sind illegal und der BGH hat bereits festgestellt, dass geschädigte Käufer Anspruch auf Ersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Innerhalb der Gewährleistungsfrist können Ansprüche  gegen den Händler geltend gemacht werden. Ebenso sind Schadenersatzansprüche direkt gegen den Hersteller möglich. Erste Klagen sind im Fiat-Abgasskandal bereits anhängig.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

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