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Abgasskandal beim Motor EA 288 - Report Mainz berichtet über Abschalteinrichtung beim VW Golf 7

Ein VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 stößt bei Testfahrten im Straßenverkehr deutlich mehr Stickoxide aus als im Prüfzyklus und reißt auch die Grenzwerte. Das zeigen Messungen des Katalysator-Entwicklers und Ingenieurs Marzin Pley, berichtet das ARD-Magazin „Report Mainz“ in der Sendung vom 1. Dezember 2020.

Ein Team des Magazins hat den Ingenieur bei den Messungen begleitet. Die Untersuchungen bringen weitere Ergebnisse. Es zeige sich, dass die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur erfolgt. Das bedeutet, dass die Abgasrückführung nun innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors zu 100 Prozent erfolgt. Ist es kälter oder wärmer wird die Abgasrückführung reduziert.

Solche Abschalteinrichtungen werden als Thermofenster bezeichnet und VW streitet den Einsatz eines Thermofensters auch nicht ab. Dies sei aus Motorschutzgründen allerdings zulässig. VW verweist auch auf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde habe keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Das stimmt zwar, allerdings hat auch das KBA deutlich erhöhte Abgaswerte bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 im realen Straßenverkehr festgestellt. Einen verpflichtenden Rückruf hat die Behörde dennoch nicht ausgesprochen.

Die überraschende Einschätzung von VW und offenbar auch des KBA, dass es sich trotz der deutlich überhöhten Abgaswerte nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, wird längst nicht überall geteilt. „Gerichte sehen auch Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 zunehmend kritisch. Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile wächst weiter“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Er selbst hat beispielsweise Schadenersatzansprüche für Käufer eines VW T6 an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de   

Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston ist bei Abschalteinrichtungen zu einer gänzlich anderen Auffassung gekommen als VW. Sie stellte in ihren Ausführungen vom 30. April 2020 heraus, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Funktionen wie ein Thermofenster sollen den Motor langfristig vor Versottung schützen. Dementsprechend zählen sie nicht zu den zulässigen Ausnahmen, es handelt sich um unzulässige Abschalteinrichtungen. Geschädigte Autokäufer können Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 geltend machen“, macht Rechtsanwalt Gisevius deutlich.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.