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Abgasskandal beim Motor EA 288 - Report Mainz berichtet über Abschalteinrichtung beim VW Golf 7

Ein VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 stößt bei Testfahrten im Straßenverkehr deutlich mehr Stickoxide aus als im Prüfzyklus und reißt auch die Grenzwerte. Das zeigen Messungen des Katalysator-Entwicklers und Ingenieurs Marzin Pley, berichtet das ARD-Magazin „Report Mainz“ in der Sendung vom 1. Dezember 2020.

Ein Team des Magazins hat den Ingenieur bei den Messungen begleitet. Die Untersuchungen bringen weitere Ergebnisse. Es zeige sich, dass die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur erfolgt. Das bedeutet, dass die Abgasrückführung nun innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors zu 100 Prozent erfolgt. Ist es kälter oder wärmer wird die Abgasrückführung reduziert.

Solche Abschalteinrichtungen werden als Thermofenster bezeichnet und VW streitet den Einsatz eines Thermofensters auch nicht ab. Dies sei aus Motorschutzgründen allerdings zulässig. VW verweist auch auf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde habe keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Das stimmt zwar, allerdings hat auch das KBA deutlich erhöhte Abgaswerte bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 im realen Straßenverkehr festgestellt. Einen verpflichtenden Rückruf hat die Behörde dennoch nicht ausgesprochen.

Die überraschende Einschätzung von VW und offenbar auch des KBA, dass es sich trotz der deutlich überhöhten Abgaswerte nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, wird längst nicht überall geteilt. „Gerichte sehen auch Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 zunehmend kritisch. Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile wächst weiter“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Er selbst hat beispielsweise Schadenersatzansprüche für Käufer eines VW T6 an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de   

Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston ist bei Abschalteinrichtungen zu einer gänzlich anderen Auffassung gekommen als VW. Sie stellte in ihren Ausführungen vom 30. April 2020 heraus, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Funktionen wie ein Thermofenster sollen den Motor langfristig vor Versottung schützen. Dementsprechend zählen sie nicht zu den zulässigen Ausnahmen, es handelt sich um unzulässige Abschalteinrichtungen. Geschädigte Autokäufer können Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 geltend machen“, macht Rechtsanwalt Gisevius deutlich.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).