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Abgasskandal BMW 330d - LG Stendal spricht Schadenersatz zu

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Der Kläger hatte den BMW 330d als Gebrauchtwagen zum Preis von 26.900 Euro gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug ein Thermofenster bei der Abgasreinigung (AGR) zum Einsatz kommt. Dadurch arbeite die Abgasreinigung nur in diesem festgelegten Rahmen vollständig. Bei höheren und niedrigeren Temperaturen werde die Abgasrückführungsrate hingegen reduziert. Folge sei ein Emissionsanstieg.

 

LG Stendal bestätigt unzulässige Abschalteinrichtung

 

Das LG Stendal bestätigte die Sicht des Klägers, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter üblichen Betriebsbedingungen reduziert wird. Das sei hier der Fall, so das Gericht. Denn nach Angaben von BMW werde die AGR-Rate bei einer Ansauglufttemperatur unterhalb von 7 bzw. oberhalb von 47 Grad reduziert. Solche Temperaturen seien im Raum der EU zu erwarten, so dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. BMW habe auch nicht dargelegt, dass die Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen ausnahmsweise zulässig wäre.

 

10 Prozent vom Kaufpreis zurück

 

Abgas-Skandal, Automotive

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BMW habe trotz der Verwendung eines Thermofensters eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden, denn es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesem Preis gekauft hätte, so das LG Stendal. „Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, d.h. er bekommt zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zurück und kann das Auto behalten“, erklärt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Stendal ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – 2.690 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

 

Fazit: Chancen auf Schadenersatz durch BGH-Urteil gestiegen

 

„Der BGH hat im Sommer 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Zahlreiche Gerichte sind dieser Rechtsprechung schon gefolgt. „Das zeigt, dass insbesondere bei Fahrzeugen mit einem weit verbreiteten Thermofenster gute Chancen auf Schadenersatz bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Rückruf für den Jaguar I-Pace wegen Brandgefahr: Durch einen Kurzschluss kann es zu einem Brand in der Hochvoltbatterie kommen. Jaguar ruft deshalb rund 29.000 Elektro-SUVs der Baujahre 2019 bis 2021 zurück, berichtet das Fachportal Kfz-Betrieb.Demnach sind in Deutschland rund 1.350 Jaguar I-Pace von dem Rückruf betroffen, der unter dem internen Aktionscode H570 durchgeführt wird. HV-Batterie nur bis zu 90 Prozent laden 

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

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