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Abgasskandal BMW X3 - LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das Landgericht Nürnberg-Fürth BMW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 6 O 4212/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem BMW X3 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt und der Kläger deshalb Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte den BMW X3 mit dem Dieselmotor des Typs B 47 im Juni 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So käme u.a. ein Thermofenster zum Einsatz. Dieses sorge dafür, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig erfolgt, bei höheren oder niedrigeren Außentemperaturen aber reduziert wird, was zu einer Erhöhung des Stickoxid-Ausstoßes führt.

Der Kläger legte dazu ein Gutachten zu einem vergleichbaren Fahrzeug des Typs BMW X1 vor. Das Gutachten zeigte, dass der Stickoxidausstoß schon erheblich anstieg, wenn die Außentemperatur nur geringfügig von 20 auf 18 Grad reduziert wurde.

Das LG Nürnberg-Fürth kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug ein Thermofenster verwendet wird. Doch auch wenn BMW damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe, liege keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor. Der Kläger könne daher auch nicht die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Allerdings habe er nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch aus Ersatz des sog. Differenzschadens, so das Gericht. „Dieser Anspruch besteht schon, wenn der Autohersteller nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt und Käufer dadurch geschädigt hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dies sei hier der Fall. Denn Abschalteinrichtungen seien nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei einer Prüfung der Ausnahmeregelungen hätten Fahrzeughersteller erkennen können oder müssen, dass ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Daher liege zumindest Fahrlässigkeit vor, so das Gericht.

Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Gericht bezifferte den Schadenersatzanspruch hier mit 5 Prozent am unteren Rand.

„Die Rechtsprechung des BGH vom Sommer 2023 zeigt Wirkung, die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wurden dadurch deutlich gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Das macht sich gerade bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verwendung des weit verbreiteten Thermofensters bemerkbar.

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Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.