Rückrufservice

Abgasskandal BMW X3 - LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das Landgericht Nürnberg-Fürth BMW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 6 O 4212/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem BMW X3 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt und der Kläger deshalb Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte den BMW X3 mit dem Dieselmotor des Typs B 47 im Juni 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So käme u.a. ein Thermofenster zum Einsatz. Dieses sorge dafür, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig erfolgt, bei höheren oder niedrigeren Außentemperaturen aber reduziert wird, was zu einer Erhöhung des Stickoxid-Ausstoßes führt.

Der Kläger legte dazu ein Gutachten zu einem vergleichbaren Fahrzeug des Typs BMW X1 vor. Das Gutachten zeigte, dass der Stickoxidausstoß schon erheblich anstieg, wenn die Außentemperatur nur geringfügig von 20 auf 18 Grad reduziert wurde.

Das LG Nürnberg-Fürth kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug ein Thermofenster verwendet wird. Doch auch wenn BMW damit eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe, liege keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor. Der Kläger könne daher auch nicht die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Allerdings habe er nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch aus Ersatz des sog. Differenzschadens, so das Gericht. „Dieser Anspruch besteht schon, wenn der Autohersteller nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt und Käufer dadurch geschädigt hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dies sei hier der Fall. Denn Abschalteinrichtungen seien nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei einer Prüfung der Ausnahmeregelungen hätten Fahrzeughersteller erkennen können oder müssen, dass ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Daher liege zumindest Fahrlässigkeit vor, so das Gericht.

Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Gericht bezifferte den Schadenersatzanspruch hier mit 5 Prozent am unteren Rand.

„Die Rechtsprechung des BGH vom Sommer 2023 zeigt Wirkung, die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wurden dadurch deutlich gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Das macht sich gerade bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verwendung des weit verbreiteten Thermofensters bemerkbar.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.