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Abgasskandal EA 288 - LG Darmstadt spricht Schadenersatz bei VW Golf 7 zu

Ein weiteres Mal ist VW im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII TDI mit dem Motor EA 288 verurteilt worden. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Mit Urteil vom 24. November 2020 entschied das Landgericht Darmstadt, dass in dem VW Golf VII des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW daher Schadenersatz leisten muss (Az.: 9 O 305/18).

Das LG Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass in dem VW Golf mit dem Motor EA 288 eine Fahrkurvenerkennung verwendet wird, anhand derer die Motorsteuerung erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Eine Folge dieser Erkennung sei, dass der Emissionsausstoß im Prüfmodus gesenkt wird, während er im normalen Straßenverkehr wieder ansteigt, so das Gericht.

Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können. VW habe nur pauschal vorgetragen, dass die Fahrkurvenerkennung keinen Einfluss auf den Emissionsausstoß habe und eine Prüfstandserkennung nicht unzulässig sei. Für das LG Darmstadt war das zu wenig. Das Vorhandensein einer Zykluserkennung deute auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hin. VW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Auch das LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19) und das LG Düsseldorf (Az.: 11 O 190/18) haben VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII verurteilt.

Der EuGH hat zudem in seinem  bemerkenswerten Urteil v0m 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster bei der Abgasrückführung grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). „Nach diesem Urteil des EuGH sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal noch einmal deutlich gestiegen, auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Als Nachfolgemodell des EA 189 kommt der EA 288 bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum zum Einsatz.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).