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Abgasskandal EA 288 - LG Darmstadt spricht Schadenersatz bei VW Golf 7 zu

Ein weiteres Mal ist VW im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII TDI mit dem Motor EA 288 verurteilt worden. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Mit Urteil vom 24. November 2020 entschied das Landgericht Darmstadt, dass in dem VW Golf VII des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW daher Schadenersatz leisten muss (Az.: 9 O 305/18).

Das LG Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass in dem VW Golf mit dem Motor EA 288 eine Fahrkurvenerkennung verwendet wird, anhand derer die Motorsteuerung erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Eine Folge dieser Erkennung sei, dass der Emissionsausstoß im Prüfmodus gesenkt wird, während er im normalen Straßenverkehr wieder ansteigt, so das Gericht.

Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können. VW habe nur pauschal vorgetragen, dass die Fahrkurvenerkennung keinen Einfluss auf den Emissionsausstoß habe und eine Prüfstandserkennung nicht unzulässig sei. Für das LG Darmstadt war das zu wenig. Das Vorhandensein einer Zykluserkennung deute auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hin. VW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Auch das LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19) und das LG Düsseldorf (Az.: 11 O 190/18) haben VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII verurteilt.

Der EuGH hat zudem in seinem  bemerkenswerten Urteil v0m 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster bei der Abgasrückführung grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). „Nach diesem Urteil des EuGH sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal noch einmal deutlich gestiegen, auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Als Nachfolgemodell des EA 189 kommt der EA 288 bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum zum Einsatz.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.