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Abgasskandal EA 288 - LG Darmstadt spricht Schadenersatz bei VW Golf 7 zu

Ein weiteres Mal ist VW im Abgasskandal zu Schadenersatz bei einem VW Golf VII TDI mit dem Motor EA 288 verurteilt worden. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Mit Urteil vom 24. November 2020 entschied das Landgericht Darmstadt, dass in dem VW Golf VII des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW daher Schadenersatz leisten muss (Az.: 9 O 305/18).

Das LG Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass in dem VW Golf mit dem Motor EA 288 eine Fahrkurvenerkennung verwendet wird, anhand derer die Motorsteuerung erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Eine Folge dieser Erkennung sei, dass der Emissionsausstoß im Prüfmodus gesenkt wird, während er im normalen Straßenverkehr wieder ansteigt, so das Gericht.

Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können. VW habe nur pauschal vorgetragen, dass die Fahrkurvenerkennung keinen Einfluss auf den Emissionsausstoß habe und eine Prüfstandserkennung nicht unzulässig sei. Für das LG Darmstadt war das zu wenig. Das Vorhandensein einer Zykluserkennung deute auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hin. VW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Auch das LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19) und das LG Düsseldorf (Az.: 11 O 190/18) haben VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Golf VII verurteilt.

Der EuGH hat zudem in seinem  bemerkenswerten Urteil v0m 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster bei der Abgasrückführung grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). „Nach diesem Urteil des EuGH sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal noch einmal deutlich gestiegen, auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Als Nachfolgemodell des EA 189 kommt der EA 288 bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum zum Einsatz.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.