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Abgasskandal EA 288 - Schadenersatz für VW Beetle - OLG Naumburg 8 U 46/21

Das OLG Naumburg hat VW im Abgasskandal ein weiteres Mal bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288, einem VW Beetle 2.0 TDI, mit Urteil vom 12. November 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 8 U 46/21). Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.

Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Dieselmotors EA 189. VW behauptet zwar, dass es bei Fahrzeugen mit Motor EA 288 keine Abgasmanipulationen gebe, eine Reihe von Gerichten sieht das jedoch anders und hat VW auch im sog. Dieselskandal 2.0 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Nun hat VW vor dem OLG Naumburg eine weitere empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

In dem Verfahren ging es um einen VW Beetle 2.0 TDI Cabrio mit dem Dieselmotor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6, den die Klägerin 2018 als Gebrauchtwagen gekauft und zum Teil über ein Darlehen finanziert hatte. Das Fahrzeug ist mit einem NOx-Speicherkatalysator ausgerüstet.

Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß würden nur im Prüfmodus eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß jedoch an.

Da VW sich nicht zu den Vorwürfen äußerte und keine Vertreter zu dem Verfahren erschienen, folgte das OLG Naumburg der Ausführungen der Klägerin und verurteilte VW per Versäumnisurteil zu Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW der Klägerin die bislang gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen. Zudem sei die Klägerin von weiteren Verpflichtungen zu Ratenzahlungen aus dem Darlehensvertrag freizustellen, entschied das OLG Naumburg.

Das OLG Naumburg hatte VW bereits im April 2021 bei einem Golf VII mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 8 U 68/20). Zudem hatte auch das OLG Köln VW per Versäumnisurteil im Februar 2021 zu Schadenersatz bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen (Az.: 19 U 151/20).

„Die Urteile zeigen, dass gute Chancen bestehen, auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zumal es auch Rückenwind für Schadenersatzklagen vom Europäischen Gerichtshof gibt. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. „Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen wie beispielsweise das weit verbreitete Thermofenster bei der Abgasreinigung zählen nicht zu den Ausnahmen und sind nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässig“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.