Das OLG Naumburg hat VW im Abgasskandal ein weiteres Mal bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288, einem VW Beetle 2.0 TDI, mit Urteil vom 12. November 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 8 U 46/21). Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.
Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Dieselmotors EA 189. VW behauptet zwar, dass es bei Fahrzeugen mit Motor EA 288 keine Abgasmanipulationen gebe, eine Reihe von Gerichten sieht das jedoch anders und hat VW auch im sog. Dieselskandal 2.0 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Nun hat VW vor dem OLG Naumburg eine weitere empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.
In dem Verfahren ging es um einen VW Beetle 2.0 TDI Cabrio mit dem Dieselmotor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6, den die Klägerin 2018 als Gebrauchtwagen gekauft und zum Teil über ein Darlehen finanziert hatte. Das Fahrzeug ist mit einem NOx-Speicherkatalysator ausgerüstet.
Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß würden nur im Prüfmodus eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß jedoch an.
Da VW sich nicht zu den Vorwürfen äußerte und keine Vertreter zu dem Verfahren erschienen, folgte das OLG Naumburg der Ausführungen der Klägerin und verurteilte VW per Versäumnisurteil zu Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW der Klägerin die bislang gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen. Zudem sei die Klägerin von weiteren Verpflichtungen zu Ratenzahlungen aus dem Darlehensvertrag freizustellen, entschied das OLG Naumburg.
Das OLG Naumburg hatte VW bereits im April 2021 bei einem Golf VII mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 8 U 68/20). Zudem hatte auch das OLG Köln VW per Versäumnisurteil im Februar 2021 zu Schadenersatz bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen (Az.: 19 U 151/20).
„Die Urteile zeigen, dass gute Chancen bestehen, auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Zumal es auch Rückenwind für Schadenersatzklagen vom Europäischen Gerichtshof gibt. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. „Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen wie beispielsweise das weit verbreitete Thermofenster bei der Abgasreinigung zählen nicht zu den Ausnahmen und sind nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässig“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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