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Abgasskandal EA 288 - VW Golf VII geht zurück

VW gerät im Dieselskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 weiter unter Druck. Nachdem mit dem OLG Naumburg bereits ein Oberlandesgericht Volkswagen bei einem VW Golf VII zu Schadenersatz verurteilt hat (Az.: 8 U 68/20), hat das Landgericht Aachen nun nachgezogen. Es entschied mit Urteil vom 4. Mai 2021, dass der Autobauer bei einem VW Golf mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz leisten muss (Az. 10 O 353/20).

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird er bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. „Auch wenn VW die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei diesem Motor bestreitet, sehen das die Gerichte zunehmend anders. Das Urteil des Landgerichts Aachen ist ein weiterer Beleg dafür“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Aachen hatte 2015 einen VW Golf 1,6 TDI für knapp 24.000 Euro als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut.

Einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für das Modell gibt es nicht. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er argumenteierte, dass eine Prüfstanderkennung in dem Motor verbaut sei. Im Prüfzyklus werde dann die Abgasreinigung in einem anderen Modus erfolgen. Dies führe dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar reduziert werde, im realen Straßenverkehr aber wieder ansteige. Um seine Argumente zu untermauern, legte der Kläger ein internes VW-Dokument vor.

VW konnte den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen und insbesondere nicht darstellen, warum die Prüfstanderkennung keinen Einfluss auf die Abgasreinigung haben sollte. Das LG Aachen entschied daher, dass der Kläger nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz habe.

Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Pkw kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich und die Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, steigen weiter“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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