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Abgasskandal - Ehemalige Audi-Manager müssen sich vor Gericht verantworten

Der Abgasskandal kann noch lange nicht zu den Akten gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Nicht nur gegen VW, sondern auch gegen die Konzerntochter Audi. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft München II mitteilte, wurde im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen am 5. August 2020 Anklage gegen vier weitere ehemalige Audi-Mitarbeiter erhoben.

Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Audi AG sowie einen ehemaligen Hauptabteilungsleiter.

Letzterem wird vorgeworfen, die Entwicklung der Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung veranlasst zu haben. Diese Motoren wurden nicht nur in Dieselfahrzeugen von Audi, sondern auch in Modellen der Marken VW und Porsche verwendet.

Den drei ehemaligen Vorständen wird vorgeworfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst und den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt, sondern den weiteren Absatz veranlasst zu haben. Es geht dabei um mehr als 430.000 Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche, die vornehmlich in den USA und Europa verkauft wurden.

Der ehemalige Audi-Chef Stadler und drei Mitangeklagte müssen sich ab Ende September vor Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie den Verkauf der Fahrzeuge nicht gestoppt haben, nachdem sie von den Abgasmanipulationen gewusst haben.

Audi ist innerhalb des VW-Konzerns für die Entwicklung der größeren V6- bzw. V8-Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Litern Hubraum zuständig. Die Motoren des Typs EA 897 kamen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern werden auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne bzw.im VW Touareg verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei vielen Modellen mit diesen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechende Rückrufe angeordnet.

„Audi kann die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht zurückweisen und behaupten, dass die Führungsetage nichts davon gewusst habe. Auch die Staatsanwaltschaft München scheint davon auszugehen, dass die Manipulationen bis in höchste Vorstandskreise bekannt war und der Verkauf der Fahrzeuge dennoch nicht gestoppt wurde. Wenngleich auch hier zunächst die Unschuldsvermutung gilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ähnlich wie bei Fahrzeugen mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 können auch bei den Modellen mit den größeren Modellen mit 3 Liter Hubraum und mehr Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht werden. Verschiedene Gerichte haben den betroffenen Verbrauchern bereits Schadensersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.