Rückrufservice

Abgasskandal - Ehemalige Audi-Manager müssen sich vor Gericht verantworten

Der Abgasskandal kann noch lange nicht zu den Akten gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Nicht nur gegen VW, sondern auch gegen die Konzerntochter Audi. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft München II mitteilte, wurde im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen am 5. August 2020 Anklage gegen vier weitere ehemalige Audi-Mitarbeiter erhoben.

Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Audi AG sowie einen ehemaligen Hauptabteilungsleiter.

Letzterem wird vorgeworfen, die Entwicklung der Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung veranlasst zu haben. Diese Motoren wurden nicht nur in Dieselfahrzeugen von Audi, sondern auch in Modellen der Marken VW und Porsche verwendet.

Den drei ehemaligen Vorständen wird vorgeworfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst und den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt, sondern den weiteren Absatz veranlasst zu haben. Es geht dabei um mehr als 430.000 Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche, die vornehmlich in den USA und Europa verkauft wurden.

Der ehemalige Audi-Chef Stadler und drei Mitangeklagte müssen sich ab Ende September vor Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie den Verkauf der Fahrzeuge nicht gestoppt haben, nachdem sie von den Abgasmanipulationen gewusst haben.

Audi ist innerhalb des VW-Konzerns für die Entwicklung der größeren V6- bzw. V8-Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Litern Hubraum zuständig. Die Motoren des Typs EA 897 kamen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern werden auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne bzw.im VW Touareg verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei vielen Modellen mit diesen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechende Rückrufe angeordnet.

„Audi kann die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht zurückweisen und behaupten, dass die Führungsetage nichts davon gewusst habe. Auch die Staatsanwaltschaft München scheint davon auszugehen, dass die Manipulationen bis in höchste Vorstandskreise bekannt war und der Verkauf der Fahrzeuge dennoch nicht gestoppt wurde. Wenngleich auch hier zunächst die Unschuldsvermutung gilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ähnlich wie bei Fahrzeugen mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 können auch bei den Modellen mit den größeren Modellen mit 3 Liter Hubraum und mehr Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht werden. Verschiedene Gerichte haben den betroffenen Verbrauchern bereits Schadensersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.