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Abgasskandal - Ehemalige Audi-Manager müssen sich vor Gericht verantworten

Der Abgasskandal kann noch lange nicht zu den Akten gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Nicht nur gegen VW, sondern auch gegen die Konzerntochter Audi. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft München II mitteilte, wurde im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen am 5. August 2020 Anklage gegen vier weitere ehemalige Audi-Mitarbeiter erhoben.

Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Audi AG sowie einen ehemaligen Hauptabteilungsleiter.

Letzterem wird vorgeworfen, die Entwicklung der Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung veranlasst zu haben. Diese Motoren wurden nicht nur in Dieselfahrzeugen von Audi, sondern auch in Modellen der Marken VW und Porsche verwendet.

Den drei ehemaligen Vorständen wird vorgeworfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 von den Abgasmanipulationen gewusst und den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht gestoppt, sondern den weiteren Absatz veranlasst zu haben. Es geht dabei um mehr als 430.000 Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche, die vornehmlich in den USA und Europa verkauft wurden.

Der ehemalige Audi-Chef Stadler und drei Mitangeklagte müssen sich ab Ende September vor Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie den Verkauf der Fahrzeuge nicht gestoppt haben, nachdem sie von den Abgasmanipulationen gewusst haben.

Audi ist innerhalb des VW-Konzerns für die Entwicklung der größeren V6- bzw. V8-Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Litern Hubraum zuständig. Die Motoren des Typs EA 897 kamen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern werden auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne bzw.im VW Touareg verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei vielen Modellen mit diesen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechende Rückrufe angeordnet.

„Audi kann die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht zurückweisen und behaupten, dass die Führungsetage nichts davon gewusst habe. Auch die Staatsanwaltschaft München scheint davon auszugehen, dass die Manipulationen bis in höchste Vorstandskreise bekannt war und der Verkauf der Fahrzeuge dennoch nicht gestoppt wurde. Wenngleich auch hier zunächst die Unschuldsvermutung gilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ähnlich wie bei Fahrzeugen mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 können auch bei den Modellen mit den größeren Modellen mit 3 Liter Hubraum und mehr Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht werden. Verschiedene Gerichte haben den betroffenen Verbrauchern bereits Schadensersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.