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Abgasskandal erreicht Hyundai und Kia

Im Zuge des Abgasskandals ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt nun auch gegen die Autobauer Hyundai und Kia. Nach Medienberichten wurden am 28. Juni 2022 Räumlichkeiten an den deutschen Firmensitzen von Hyundai und Kia in Offenbach bzw. Frankfurt durchsucht. Anlass für die Razzia ist der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der koreanischen Autohersteller.

Durchsuchungen gab es außerdem beim Automobilzulieferer BorgWarner. Insgesamt sollen rund 180 Ermittler in acht Objekten in Deutschland und Luxemburg im Einsatz gewesen sein.

Im Fokus der Ermittlungen stehen rund 210.000 Dieselfahrzeuge der Marken Hyundai und Kia, die bis 2020 zugelassen wurden. In den Fahrzeugen soll eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommen, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung unter bestimmten alltäglichen Fahrsituationen reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird.

Konkret soll es dabei um Diesel-Modelle von Hyundai und Kia mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2 Liter-Motoren und der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 gehen. Nach Angaben der Ermittler erfüllen die betroffenen Modelle die Abgasnormen nicht und stoßen mehr Stickoxid aus als zulässig. Die Kunden seien entsprechend getäuscht worden.

Der Abgasskandal ist um ein Kapitel reicher und hat nun auch die koreanischen Autobauer Hyundai und Kia erreicht. „Für die betroffenen Autokäufer kann das Konsequenzen haben. Bestätigt sich der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen können die Fahrzeuge ohne eine entsprechende Nachbesserung ihre Zulassung verlieren. Welche Auswirkungen ein Update auf die Motoren hat, ist allerdings unklar“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wie die bisherigen Erfahrungen im Abgasskandal zeigen, haben betroffene Käufer aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. „Ist ein Auto mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet, geht die Rechtsprechung in der Regel davon aus, dass dem Käufer schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden ist und dieser sich durch ein Software-Update nicht beseitigen lässt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat Anfang Juni in einem Verfahren zum Abgasskandal deutlich gemacht hat, dass die Autohersteller auch schon dann zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. „Vorsatz und Sittenwidrigkeit muss den Autoherstellern demnach nicht nachgewiesen werden. Das dürfte die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erleichtern“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).