Rückrufservice

Abgasskandal: Fiat wegen unzulässiger Abschalteinrichtung bei Wohnmobil verurteilt

Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage einstecken müsse. Das Landgericht Stade hat den Autokonzern wegen Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato mit Versäumnisurteil vom 15. April 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 2 O 12/21).

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Wohnmobil Forster T 699 HB Fresh geltend gemacht. Basis des Wohnmobils ist der Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor. Der Kläger vertritt die Auffassung, dass bei dem Modell die Abgasnachbehandlung schon nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Damit ist sie lange genug für den rund 20-minütigen Testzyklus aktiv und hält dadurch im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß ein. Unter normalen Betriebsbedingungen würden die Grenzwerte jedoch deutlich überschritten. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Da sich Fiat zu den Vorwürfen nicht äußerte, folgte das LG Stade der Argumentation des Klägers und sprach ihm mit Versäumnisurteil Schadenersatz zu.

Auch das LG Koblenz hatte Fiat Chrysler Automobiles (FCA) mit Versäumnisurteil vom 1. März 2021 bereits zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 12 O 316/19). Dabei ging es um Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil Roller Team Zefiro 266TL, ebenfalls auf Basis eines Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Multijet-Motor.

„Fiat äußerte sich in den Verfahren nicht zu den Vorwürfen. Das legt nahe, dass der Autokonzern die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen kann“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Hinweise auf unzulässige Anschalteinrichtungen bei Fiat haben sich im Sommer 2020 verdichtet, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen ließ. Dabei ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.

Damit hat der Abgasskandal auch Wohnmobile erreicht. Denn der Fiat Ducato stellt ebenso wie der Iveco Daily die Basis für viele Wohnmobile unterschiedlicher Hersteller. Die Urteile der Landerichte Koblenz und Stade sind zwar noch nicht rechtskräftig, „aber sie zeigen, dass gute Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).