Rückrufservice

Abgasskandal - Französische Justiz leitet Ermittlungsverfahren gegen Peugeot und Renault ein

Im Abgasskandal geraten nun auch die französischen Autobauer Renault und Peugeot unter Druck. Nach Medienberichten hat die französische Justiz Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen die Autohersteller eröffnet.

Nach Angaben von Peugeot geht es bei den Ermittlungen um „angebliche Täuschungstatbestände im Zusammenhang mit dem Verkauf von Euro 5-Dieselfahrzeugen in Frankreich zwischen 2009 und 2015“.

Die französische Justiz spricht offenbar von einer „Täuschung, die zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier führt“, wie u.a. die FAZ online berichtet. Für den Fall, dass es zu Entschädigungsforderungen kommt, musste Peugeot offenbar schon eine Kaution und eine Bankbürgschaft hinterlegen.

Neben Peugeot gehören auch noch Citroen und Fiat zum Stellantis-Konzern. Auch gegen diese beiden Tochterunternehmen seien nach Angaben des Konzerns schon Anhörungen der französischen Ermittlungsbehörden angesetzt. Die Autobauer sind erwartungsgemäß davon überzeugt, dass die verwendeten Emissionskontrollsysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

„Pikant ist, dass auch die deutschen Behörden bereits im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gegen Fiat ermitteln“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte. Erst im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von Fiat Chrysler Automobiles  in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Dabei ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Inzwischen gehört Fiat Chrysler zur Stellantis-Gruppe, die sich nun offenbar auch in Frankreich mit dem Vorwurf von Abgasmanipulationen auseinandersetzen muss.

Auch gegen Renault wurde einige Tage zuvor ein Ermittlungsverfahren in Frankreich eröffnet. Der Autohersteller weist jegliche Vorwürfe zurück.

„Der EuGH hat im Dezember 2020 bereits entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverehr zu einem höheren Emissionsausstoß als auf dem Prüfstand führen. Der Druck auf weitere Hersteller im Abgasskandal wie Peugeot, Fiat oder Renault dürfte dadurch weiter wachsen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.