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Abgasskandal - Französische Justiz leitet Ermittlungsverfahren gegen Peugeot und Renault ein

Im Abgasskandal geraten nun auch die französischen Autobauer Renault und Peugeot unter Druck. Nach Medienberichten hat die französische Justiz Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen die Autohersteller eröffnet.

Nach Angaben von Peugeot geht es bei den Ermittlungen um „angebliche Täuschungstatbestände im Zusammenhang mit dem Verkauf von Euro 5-Dieselfahrzeugen in Frankreich zwischen 2009 und 2015“.

Die französische Justiz spricht offenbar von einer „Täuschung, die zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier führt“, wie u.a. die FAZ online berichtet. Für den Fall, dass es zu Entschädigungsforderungen kommt, musste Peugeot offenbar schon eine Kaution und eine Bankbürgschaft hinterlegen.

Neben Peugeot gehören auch noch Citroen und Fiat zum Stellantis-Konzern. Auch gegen diese beiden Tochterunternehmen seien nach Angaben des Konzerns schon Anhörungen der französischen Ermittlungsbehörden angesetzt. Die Autobauer sind erwartungsgemäß davon überzeugt, dass die verwendeten Emissionskontrollsysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

„Pikant ist, dass auch die deutschen Behörden bereits im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gegen Fiat ermitteln“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte. Erst im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von Fiat Chrysler Automobiles  in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Dabei ging es um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Inzwischen gehört Fiat Chrysler zur Stellantis-Gruppe, die sich nun offenbar auch in Frankreich mit dem Vorwurf von Abgasmanipulationen auseinandersetzen muss.

Auch gegen Renault wurde einige Tage zuvor ein Ermittlungsverfahren in Frankreich eröffnet. Der Autohersteller weist jegliche Vorwürfe zurück.

„Der EuGH hat im Dezember 2020 bereits entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverehr zu einem höheren Emissionsausstoß als auf dem Prüfstand führen. Der Druck auf weitere Hersteller im Abgasskandal wie Peugeot, Fiat oder Renault dürfte dadurch weiter wachsen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).