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Abgasskandal geht beim Dieselmotor EA 288 weiter - OLG Köln verurteilt VW zu Schadenersatz

VW muss bei einem Skoda Superb 2.0 TDI Schadenersatz leisten. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 10. März 2022 entschieden (Az.: 24 U 112/21). Das Bemerkenswerte an dem Urteil: In dem Skoda steckt der von VW gebaute Dieselmotor des Typs EA 288 unter der Haube und damit bereits das Nachfolgemodell des EA 189, bei dem die Abgaswerte millionenfach manipuliert worden waren. „Das Urteil des OLG Köln zeigt, dass der Abgasskandal noch lange nicht zu Ende ist, sondern sich auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 fortsetzt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger in dem Verfahren hatte den Skoda Superb im April 2015 gekauft. Der Fahrzeug ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen und verfügt über einen SCR-Katalysator. Außerdem kommt in dem Modell auch die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Diese Funktion erkennt anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Der Einsatz dieser Prüfstandserkennung führt dazu, dass im Prüfzyklus eine hohe Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) auch dann beibehalten wird, wenn der SCR-Katalysator seine optimale Betriebstemperatur bereits erreicht hat.

Im Straßenverkehr ist dies jedoch anders. Hier wird die AGR-Rate reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt. So eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung sei unzulässig, machte das OLG Köln klar. Durch diese Funktion weise das Fahrzeug im Prüfzyklus ein anderes Emissionsverhalten auf als im Straßenverkehr.

Es sei dabei nicht entscheidend, ob die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auch ohne die Funktion eingehalten werden können. Durch das unterschiedliche Abgasverhalten hätten die im Prüfmodus ermittelten Emissionswerte keine Aussagekraft mehr, führte das OLG aus. VW habe auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen die Abschalteinrichtung verwendet werde oder warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollte.

Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das OLG Köln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW daher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen.

„Das Urteil des OLG Köln ist für VW eine herbe Pleite. Schließlich behauptet VW immer wieder, dass es beim Dieselmotor EA 288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe. Die Gerichte kommen jedoch immer öfter zu einer anderen Auffassung und verurteilen VW zu Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.