VW muss bei einem Skoda Superb 2.0 TDI Schadenersatz leisten. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 10. März 2022 entschieden (Az.: 24 U 112/21). Das Bemerkenswerte an dem Urteil: In dem Skoda steckt der von VW gebaute Dieselmotor des Typs EA 288 unter der Haube und damit bereits das Nachfolgemodell des EA 189, bei dem die Abgaswerte millionenfach manipuliert worden waren. „Das Urteil des OLG Köln zeigt, dass der Abgasskandal noch lange nicht zu Ende ist, sondern sich auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 fortsetzt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Der Kläger in dem Verfahren hatte den Skoda Superb im April 2015 gekauft. Der Fahrzeug ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen und verfügt über einen SCR-Katalysator. Außerdem kommt in dem Modell auch die sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Diese Funktion erkennt anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Der Einsatz dieser Prüfstandserkennung führt dazu, dass im Prüfzyklus eine hohe Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) auch dann beibehalten wird, wenn der SCR-Katalysator seine optimale Betriebstemperatur bereits erreicht hat.
Im Straßenverkehr ist dies jedoch anders. Hier wird die AGR-Rate reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt. So eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung sei unzulässig, machte das OLG Köln klar. Durch diese Funktion weise das Fahrzeug im Prüfzyklus ein anderes Emissionsverhalten auf als im Straßenverkehr.
Es sei dabei nicht entscheidend, ob die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auch ohne die Funktion eingehalten werden können. Durch das unterschiedliche Abgasverhalten hätten die im Prüfmodus ermittelten Emissionswerte keine Aussagekraft mehr, führte das OLG aus. VW habe auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen die Abschalteinrichtung verwendet werde oder warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollte.
Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das OLG Köln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW daher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ersetzen.
„Das Urteil des OLG Köln ist für VW eine herbe Pleite. Schließlich behauptet VW immer wieder, dass es beim Dieselmotor EA 288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe. Die Gerichte kommen jedoch immer öfter zu einer anderen Auffassung und verurteilen VW zu Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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