Rückrufservice

Abgasskandal - Händler muss Kaufpreis für Wohnmobil mindern

Der Abgasskandal hat auch vor Wohnmobilen nicht Halt gemacht. Besonders betroffen sind Camper auf Basis eines Fiat Ducato. Das Landgericht Stade hat nun einen Händler zu Schadenersatz verurteilt. Mit Teilversäumnisurteil vom 17. August 2021 hat das Gericht entschieden, dass der Kunde das Wohnmobil behalten darf und ihm der Händler im Wege des sog. kleinen Schadenersatzes eine Kaufpreis-Minderung gewähren muss (Az.: 2 O 175/21).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Verfahren hatte im Juli 2019 ein Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b gekauft. Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) haben gezeigt, dass das Modell die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß übersteigt. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Er argumentierte, dass die Abgasnachbehandlung nach ca. 22 Minuten deaktiviert würde. Damit sei sie gerade lang genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Somit habe es den Anschein, als ob das Fahrzeug den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß einhalten würde. Tatsächlich steige der Emissionsausstoß erheblich an, sobald die Abgasnachbehandlung deaktiviert ist.

Da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befand, machte der Kläger seine Ansprüche sowohl gegen Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) als auch gegen den Händler geltend. Da sich die Beklagten nicht zu den Vorwürfen äußerte, erließ das LG Stade ein Teilversäumnisurteil und entschied, dass der Händler eine Minderung des Kaufpreises erstatten müsse. Die Kaufpreisminderung schätzte das Gericht auf 25 Prozent, fast 18.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen kann gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt werden.

„Wie das Urteil zeigt, lohnt es sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz kann gerade bei Wohnmobilen sehr interessant sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Beim großen Schadenersatz kann der Kläger im Abgasskandal gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Beim kleinen Schadenersatz kann er das Fahrzeug hingegen behalten und hat Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.