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Abgasskandal - Händler muss Kaufpreis für Wohnmobil mindern

Der Abgasskandal hat auch vor Wohnmobilen nicht Halt gemacht. Besonders betroffen sind Camper auf Basis eines Fiat Ducato. Das Landgericht Stade hat nun einen Händler zu Schadenersatz verurteilt. Mit Teilversäumnisurteil vom 17. August 2021 hat das Gericht entschieden, dass der Kunde das Wohnmobil behalten darf und ihm der Händler im Wege des sog. kleinen Schadenersatzes eine Kaufpreis-Minderung gewähren muss (Az.: 2 O 175/21).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Verfahren hatte im Juli 2019 ein Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6b gekauft. Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) haben gezeigt, dass das Modell die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß übersteigt. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Er argumentierte, dass die Abgasnachbehandlung nach ca. 22 Minuten deaktiviert würde. Damit sei sie gerade lang genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Somit habe es den Anschein, als ob das Fahrzeug den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß einhalten würde. Tatsächlich steige der Emissionsausstoß erheblich an, sobald die Abgasnachbehandlung deaktiviert ist.

Da sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befand, machte der Kläger seine Ansprüche sowohl gegen Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) als auch gegen den Händler geltend. Da sich die Beklagten nicht zu den Vorwürfen äußerte, erließ das LG Stade ein Teilversäumnisurteil und entschied, dass der Händler eine Minderung des Kaufpreises erstatten müsse. Die Kaufpreisminderung schätzte das Gericht auf 25 Prozent, fast 18.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen kann gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt werden.

„Wie das Urteil zeigt, lohnt es sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz kann gerade bei Wohnmobilen sehr interessant sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Beim großen Schadenersatz kann der Kläger im Abgasskandal gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Beim kleinen Schadenersatz kann er das Fahrzeug hingegen behalten und hat Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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