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Abgasskandal - Händler muss neues Wohnmobil ohne Mängel liefern

Im Abgasskandal muss ein Händler einem Kunden ein neues Wohnmobil ohne Mängel liefern. Das hat das Landgericht Hildesheim mit Teil-Versäumnisurteil vom 18. Oktober 2021 entschieden (Az.: 4 O 212/21).

Der Abgasskandal hat längst auch Wohnmobile erreicht. Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts haben gezeigt, dass Wohnmobile mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6, die auf einem Fiat Ducato aufbauen, die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht einhalten. „Bisher hat es zwar noch keinen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gegeben, es bestehen aber dennoch gute Aussichten, Schadenersatz aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dabei können sich die Ansprüche sowohl gegen Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) und innerhalb der Gewährleistungspflicht auch gegen die Händler richten. So war es auch in dem Fall, den das LG Hildesheim zu entscheiden hatte.

Hier hatte der Kläger ein Wohnmobil des Typs S 65SL der Herstellers Sun Living gekauft. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger machte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass die Abgasreinigung 22 Minuten nach Start des Motors wieder abgeschaltet werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus aktiv. Die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß würden so nur im Prüfmodus eingehalten. Wenn die Abgasreinigung deaktiviert ist, würden die zulässigen Grenzwerte deutlich überschritten. Zudem werde ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet.

Das LG Hildesheim folgte den Ausführungen des Klägers. Das Fahrzeug sei mangelhaft. Da die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen war, sei der Händler zur Lieferung eines neuen, mangelfreien typengleichen Wohnmobils aus der aktuellen Serienproduktion mit gleichwertiger technischer Ausstattung verpflichtet, entschied das Gericht. Der Händler kann gegen die Entscheidung noch Einspruch einlegen.

Im Wohnmobil-Abgasskandal können nach der Entscheidung auch Ansprüche gegen den Händler durchgesetzt werden. „Das ist allerdings nur möglich, wenn die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. Die Frist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre und bei Gebrauchten ein Jahr“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche direkt gegen Fiat geltend gemacht werden. Auch hier liegen verbraucherfreundliche Urteile vor.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).