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Abgasskandal – LG Bielefeld verurteilt VW zu Schadensersatz bei einem VW Touran

Wieder muss VW im Abgasskandal eine Pleite hinnehmen. Der Autobauer muss einen VW Touran zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 20. Mai 2019 gegen die Volkswagen AG hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, durchgesetzt.

Der Kläger hatte den VW Touran im Oktober 2016 gebraucht bei einem Händler erworben und den Kauf zum Teil über ein Darlehen bei der Volkswagen Bank finanziert. Wie sich herausstellte, war auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen. Der Kläger ließ in der Folge zwar das Software-Update aufspielen, forderte die Volkswagen AG im Dezember 2018 aber zur Rückabwicklung des Kaufvertrags auf. VW lehnte dies erwartungsgemäß ab und so musste das Landgericht Bielefeld entscheiden.

Das Gericht gab der Klage weitgehend statt. VW habe den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, so das LG Bielefeld. Volkswagen müsse den Touran zurücknehmen, dem Kläger die Anzahlung und geleisteten Raten erstatten und ihn von weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellen. Für die gefahrenen Kilometer dürfe VW aber einen Nutzungsersatz anrechnen. Auf der Gegenseite erhält der Kläger auch Schadensersatz für die neuen Reifen sowie für das nachträglich eingebaute Navigationsgerät und die nachträglich installierte Standheizung.

Beim Autokauf habe der Kläger davon ausgehen können, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dies war allerdings nicht der Fall. Die Abgaswerte konnten nur aufgrund der Manipulations-Software eingehalten werden. VW habe den Käufer darüber getäuscht, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspreche und uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen könne. Tatsächlich sei ohne die Installation des Software-Updates mit der Stilllegung des Fahrzeugs zu rechnen gewesen. VW habe mit der unzulässigen Abschaltvorrichtung ein System zur planmäßigen Verschleierung der Abgasmanipulationen gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbrauchern geschaffen, fand das LG Bielefeld deutliche Worte.

Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Pkw nicht gekauft hätte. Somit sei ihm der Schaden schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Daher sei es unerheblich, ob der Sachmangel durch das Software-Update beseitigt werden konnte oder nicht, führte das LG Bielefeld weiter aus. VW sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.

„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es reiht sich aber in eine inzwischen lange Liste von Entscheidungen ein, die VW durch die Abgasmanipulationen in der Schadensersatzpflicht sehen. Gestärkt wurde diese Rechtsprechung vieler Landgerichte nun auch durch ein Urteil des OLG Koblenz vom 12. Juni 2019. Das OLG stellte ebenfalls fest, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Chancen Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen, sind damit noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.