Der Kläger hatte im Mai 2020 ein Wohnmobil des Typs Challenger 398 XLB Special Edition gekauft. Basis des Wohnmobils ist ein Fiat Ducato mit dem 2,3 Liter Multijet Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6.
Die Freude an dem neuen Wohnmobil währte jedoch nicht lange. Der Käufer machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er argumentierte, dass die notwendige Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart deaktiviert werde. Damit sei sie gerade lange genug für den etwa 20-minütigen Testlauf bei einer Abgasprüfung aktiv. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im realen Straßenverkehr nach der Deaktivierung der Abgasnachbehandlung aber überschritten werden.
Da er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte, machte er Schadenersatzansprüche geltend.
Fiat äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Das LG Görlitz folgte daher den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Der Motor sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet und der Kläger dadurch gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.
Spätestens im Sommer 2020, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen ließ, haben sich die Hinweise auf die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco verdichtet. „Der Abgasskandal hat damit auch zahlreiche Wohnmobile erreicht, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren. Auch bei diesen Wohnmobilen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.
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