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Abgasskandal – LG Heilbronn spricht Schadenersatz bei Porsche Cayenne zu

Das Landgericht Heilbronn hat einem Käufer eines Porsche Cayenne 4.2 Liter mit Urteil vom 1. Juli 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I 3 O 4/21). In dem Motor des Porsche sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das Gericht. Als Entwicklerin und Herstellerin des Motors stehe auch die Konzernschwester Audi gemeinsam mit Porsche in der Haftung.

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 mit der Abgasnorm Euro 5 im November 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung fest und ordnete einen verpflichtenden Rückruf an, damit die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Unter dem Code ALA1 rief Porsche die betroffenen Modelle 2020 in die Werkstatt.

Der Kläger ließ das folgende Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Klage hatte Erfolg. Das LG Heilbronn kam zu der Überzeugung, dass das Fahrzeug die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand einhält, während die Emissionen im realen Straßenverkehr wieder steigen. Nur durch diese Täuschung habe das Fahrzeug die Zulassung erhalten. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert, so das Gericht.

In der Haftung stünden sowohl die Porsche AG, die das Fahrzeug mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht hat als auch die Audi AG, die den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt hat.

Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Audi hat die großvolumigen Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr entwickelt. Sie werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg verwendet. Auch hier bestehen gute Chancen, Schadenersatz im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.