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Abgasskandal – LG Karlsruhe spricht Käufer eines VW Tiguan Schadensersatz zu

Ein durch den Abgasskandal geschädigter Käufer eines VW Tiguan kann sein Fahrzeug zurückgeben und bekommt den Kaufpreis zzgl. der Finanzierungskosten und Zinsen zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27. Juni 2019 entschieden.

Der Kläger hatte im März 2012 einen VW Tiguan 2.0 TDI gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Nach dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. „Wenn unser Mandant von den Abgasmanipulationen gewusst hätte, hätte er das Fahrzeug nie gekauft. Daher haben wir auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchgesetzt hat.

Der Kläger habe Anspruch auf Schadensersatz, der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden, entschied das LG Karlsruhe. VW habe den Motor mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und damit eine große Anzahl von Käufern und die zuständigen Behörden zum Zweck der Gewinnmaximierung bewusst getäuscht. Die Käufer seien dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, führte das Gericht aus.

Der Schaden lasse sich auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigen. Durch das Verschweigen der Abgasmanipulationen sei der Käufer dazu veranlasst worden, ein Fahrzeug zu kaufen, das er bei Kenntnis der Manipulationen nicht erworben hätte. Der Schaden liege daher schon im Abschluss eines so nicht gewollten Kaufvertrags. Dementsprechend könne der Schaden auch nur durch die Rückabwicklung des Kaufvertrags beseitigt werden. Der Tiguan geht nun zurück an VW und der Kläger bekommt sein Geld zzgl. Zinsen zurück, muss sich aber einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

„Im Abgasskandal wird die Liste der Urteile gegen VW immer länger. So wie das Landgericht Karlsruhe haben auch schon zahlreiche andere Gerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Ansprüche sind noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Wer sich bereits der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis zum Beginn des Musterverfahrens Ende September wieder abmelden, um seine Ansprüche im Wege einer Einzelklage zu verfolgen. „Die Einzelklage ist häufig erfolgversprechender und führt deutlich schneller zum Ziel“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.