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Abgasskandal – LG Karlsruhe spricht Käufer eines VW Tiguan Schadensersatz zu

Ein durch den Abgasskandal geschädigter Käufer eines VW Tiguan kann sein Fahrzeug zurückgeben und bekommt den Kaufpreis zzgl. der Finanzierungskosten und Zinsen zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27. Juni 2019 entschieden.

Der Kläger hatte im März 2012 einen VW Tiguan 2.0 TDI gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Nach dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. „Wenn unser Mandant von den Abgasmanipulationen gewusst hätte, hätte er das Fahrzeug nie gekauft. Daher haben wir auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchgesetzt hat.

Der Kläger habe Anspruch auf Schadensersatz, der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden, entschied das LG Karlsruhe. VW habe den Motor mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und damit eine große Anzahl von Käufern und die zuständigen Behörden zum Zweck der Gewinnmaximierung bewusst getäuscht. Die Käufer seien dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, führte das Gericht aus.

Der Schaden lasse sich auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigen. Durch das Verschweigen der Abgasmanipulationen sei der Käufer dazu veranlasst worden, ein Fahrzeug zu kaufen, das er bei Kenntnis der Manipulationen nicht erworben hätte. Der Schaden liege daher schon im Abschluss eines so nicht gewollten Kaufvertrags. Dementsprechend könne der Schaden auch nur durch die Rückabwicklung des Kaufvertrags beseitigt werden. Der Tiguan geht nun zurück an VW und der Kläger bekommt sein Geld zzgl. Zinsen zurück, muss sich aber einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

„Im Abgasskandal wird die Liste der Urteile gegen VW immer länger. So wie das Landgericht Karlsruhe haben auch schon zahlreiche andere Gerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Ansprüche sind noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Wer sich bereits der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis zum Beginn des Musterverfahrens Ende September wieder abmelden, um seine Ansprüche im Wege einer Einzelklage zu verfolgen. „Die Einzelklage ist häufig erfolgversprechender und führt deutlich schneller zum Ziel“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.