Rückrufservice

Abgasskandal - LG Kleve spricht Schadenersatz bei VW Golf ( EA 288 ) zu

Das Landgericht Kleve hat VW im Abgasskandal bei einem Dieselfahrzeug mit dem Motor EA 288 erneut zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 3 O 493/20). Das Gericht entschied, dass der Käufer eines VW Golf VII durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat.

Der Kläger hatte einen VW Golf VII GTD 2,0 TDI im Oktober 2016 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. „Es wird jedoch immer deutlicher, dass auch beim EA 288 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden und VW das Thema Abgasmanipulationen nicht zu den Akten legen kann“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So machte auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Kleve Schadenersatz geltend. Die Motorsteuerungssoftware erkenne, ob das Fahrzeug den Prüfmodus des NEFZ durchläuft. Dann werde der Stickoxid-Ausstoß optimiert. Im normalen Straßenverkehr werde in einen anderen Modus gewechselt, so dass der Stickoxid-Ausstoß steigt, so der Kläger. Dazu legte er ein internes VW-Dokument vor, dass sein Argument untermauert, dass in dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.

Das LG Kleve folgte den Ausführungen des Klägers. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz.

In dem Fahrzeug komme eine Software zum Einsatz, die bewirke, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Testbetrieb nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten wurden. Dieses Verhalten von VW sei als bewusst sittenwidrig zu charakterisieren, so das Gericht.

Die Täuschung sei kausal für die Kaufentscheidung. Nach allgemeiner Lebenserfahrung könne ausgeschlossen werden, dass ein Käufer ein Fahrzeug erwirbt, dem aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung droht, führte das Gericht weiter aus. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrene Kilometer verlangen.

„Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den geschädigten Käufern Schadenersatz zugesprochen“, sagt Gisevius.

[view:ctaaktuelles=block_1]

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.