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Abgasskandal - LG München verurteilt Daimler bei Mercedes GLK 250 zu Schadenersatz

Daimler hat vor dem Landgericht München eine weitere Niederlage im Abgasskandal kassiert. Das LG München entschied mit Urteil vom 6. August 2021, dass Daimler der Käuferin eines Mercedes GLK 250 Blue Tec Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 34 O 8506/19).

Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 250 BlueTec 4Matic 2014 gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete im Mai 2018 zunächst den Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 mit der Abgasnorm Euro 6 an. Dieser Rückruf wurde später auch auf den Mercedes GLK der Klägerin ausgeweitet. Die Klägerin ließ das folgende Software-Update nicht aufspielen. Das KBA fordert sie daher im Juli 2021 noch einmal zur Installation des Updates auf, anderenfalls drohe dem Fahrzeug die Stilllegung.

Die Klägerin machte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche geltend. Neben anderen Funktionen komme die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in dem Motor zum Einsatz. Diese bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand reduziert werde. Unter normalem Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so die Klägerin.

Ihre Klage hatte Erfolg. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in den Verkehr gebracht. Behörden und potenzielle Käufer seien dadurch konkludent getäuscht worden. Der Klägerin sei durch diese Täuschung ein Schaden entstanden, der schon im Abschluss des Kaufvertrags liegt. Sie habe daher gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, so das LG München.

Auch der Rückruf des KBA und weitere Stellungnahmen der Behörde seien Hinweise auf die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG München. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Daimler gerät im Abgasskandal weiter unter Druck. So wie das LG München haben schon zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung des Emissionsausstoßes im realen Straßenbetrieb führen. „Im Abgasskandal bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.