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Abgasskandal - LG München verurteilt Daimler bei Mercedes GLK 250 zu Schadenersatz

Daimler hat vor dem Landgericht München eine weitere Niederlage im Abgasskandal kassiert. Das LG München entschied mit Urteil vom 6. August 2021, dass Daimler der Käuferin eines Mercedes GLK 250 Blue Tec Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 34 O 8506/19).

Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 250 BlueTec 4Matic 2014 gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete im Mai 2018 zunächst den Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 mit der Abgasnorm Euro 6 an. Dieser Rückruf wurde später auch auf den Mercedes GLK der Klägerin ausgeweitet. Die Klägerin ließ das folgende Software-Update nicht aufspielen. Das KBA fordert sie daher im Juli 2021 noch einmal zur Installation des Updates auf, anderenfalls drohe dem Fahrzeug die Stilllegung.

Die Klägerin machte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadenersatzansprüche geltend. Neben anderen Funktionen komme die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in dem Motor zum Einsatz. Diese bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand reduziert werde. Unter normalem Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so die Klägerin.

Ihre Klage hatte Erfolg. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung in den Verkehr gebracht. Behörden und potenzielle Käufer seien dadurch konkludent getäuscht worden. Der Klägerin sei durch diese Täuschung ein Schaden entstanden, der schon im Abschluss des Kaufvertrags liegt. Sie habe daher gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, so das LG München.

Auch der Rückruf des KBA und weitere Stellungnahmen der Behörde seien Hinweise auf die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG München. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Daimler gerät im Abgasskandal weiter unter Druck. So wie das LG München haben schon zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung des Emissionsausstoßes im realen Straßenbetrieb führen. „Im Abgasskandal bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

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Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.