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Abgasskandal: LG Stade spricht Schadenersatz bei Wohnmobil zu

Das Landgericht Stade hat Fiat-Chrysler, inzwischen Stellantis, im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Versäumnisurteil vom 20. September 2021 entschied es, dass der Autobauer Schadenersatz bei einem Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato leisten muss (Az.: 2 O 121/21).

Vor dem LG Stade ging es um ein Wohnmobil Adria Matrix 670 SL, das der Kläger 2014 gekauft hatte. Die Basis für das Wohnmobil bildet ein Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Diese sorge dafür, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach Start des Motors deaktiviert wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt und der zulässige Grenzwert überschritten wird. In dem rund 20-minütigen Prüfmodus werden die Grenzwerte für den Emissionsausstoß hingegen eingehalten, weil die Abgasnachbehandlung während dieses Zeitraums aktiv ist.

Fiat bzw. Stellantis äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, so dass das LG Stade den Ausführungen des Klägers folgte und ihm mit Versäumnisurteil Schadenersatz zusprach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Stellantis kann noch Einspruch einlegen.

Der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fiat ist nicht neu und wird gerade beim Fiat Ducato durch Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts bestätigt. Demnach werden die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil sehr deutlich überschritten. Da viele Wohnmobile auf einem Fiat Ducato basieren, ist der Abgasskandal auch bei den Campern angekommen.

Auch wenn es bislang keinen verpflichtenden Rückruf des KBA gibt, können betroffene Wohnmobil-Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen. „Die Ansprüche können sich gegen den Fahrzeughersteller und innerhalb der Gewährleistungsfrist auch gegen den Händler richten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre, bei gebrauchen Fahrzeugen nur ein Jahr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.