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Abgasskandal: LG Stade spricht Schadenersatz bei Wohnmobil zu

Das Landgericht Stade hat Fiat-Chrysler, inzwischen Stellantis, im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Versäumnisurteil vom 20. September 2021 entschied es, dass der Autobauer Schadenersatz bei einem Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato leisten muss (Az.: 2 O 121/21).

Vor dem LG Stade ging es um ein Wohnmobil Adria Matrix 670 SL, das der Kläger 2014 gekauft hatte. Die Basis für das Wohnmobil bildet ein Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Diese sorge dafür, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach Start des Motors deaktiviert wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt und der zulässige Grenzwert überschritten wird. In dem rund 20-minütigen Prüfmodus werden die Grenzwerte für den Emissionsausstoß hingegen eingehalten, weil die Abgasnachbehandlung während dieses Zeitraums aktiv ist.

Fiat bzw. Stellantis äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, so dass das LG Stade den Ausführungen des Klägers folgte und ihm mit Versäumnisurteil Schadenersatz zusprach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Stellantis kann noch Einspruch einlegen.

Der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fiat ist nicht neu und wird gerade beim Fiat Ducato durch Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe und auch des Kraftfahrt-Bundesamts bestätigt. Demnach werden die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil sehr deutlich überschritten. Da viele Wohnmobile auf einem Fiat Ducato basieren, ist der Abgasskandal auch bei den Campern angekommen.

Auch wenn es bislang keinen verpflichtenden Rückruf des KBA gibt, können betroffene Wohnmobil-Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen. „Die Ansprüche können sich gegen den Fahrzeughersteller und innerhalb der Gewährleistungsfrist auch gegen den Händler richten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre, bei gebrauchen Fahrzeugen nur ein Jahr.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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