Rückrufservice

Abgasskandal LG Stuttgart – Schadensersatz für Golf-Käufer

25.07.2019

VW hat im Abgasskandal erneut einer Niederlage kassiert. Mit Urteil vom 22. Juli 2019 entschied das Landgericht Stuttgart, dass Volkswagen einen VW Golf Plus 1,6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Käufer allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

„Das Landgericht Stuttgart ist unserer Argumentation gefolgt und ist zu der Überzeugung gekommen, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und Schadensersatz leisten müsse“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten durchgesetzt hat.

Der Kläger hatte den VW Golf im Juni 2014 gekauft. Wie sich später herausstellte was das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen. Eine Manipulations-Software sorgte dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand eingehalten, im realen Fahrbetrieb aber überschritten wurden. Der Kläger machte daher Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Stuttgart entschied, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müsse. VW müsse den Golf zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dadurch die EG-Typengenehmigung erschlichen und auch den Käufer getäuscht. Dieser habe davon ausgehen können, dass er ein Fahrzeug erwirbt, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Tatsächlich habe durch die unzulässige Abschalteinrichtung aber die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung wieder entzogen und es stillgelegt wird. Zudem erleide das Fahrzeug dadurch einen massiven Wertverlust.

Es sei davon auszugehen , dass der Kläger ohne diese Täuschung den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte. Schon dadurch sei dem Käufer ein Schaden entstanden, so das LG Stuttgart. VW sei bewusst gewesen, dass durch die Abgasmanipulationen die Gefahr bestand, dass die Typengenehmigung widerrufen und die allgemeine Betriebserlaubnis entzogen wird. Der dadurch drohende Schaden sei angesichts der hohen Stückzahl der produzierten Motoren mit der Manipulations-Software enorm gewesen. Die Inkaufnahme eines derartigen Schadens aus Gründen des Gewinnstrebens enthalte ein hohes Maß an Skrupellosigkeit, fand das LG Stuttgart deutliche Worte.

Es sei auch naheliegend, dass der Vorstand oder zumindest Teile des Vorstands von den Abgasmanipulationen gewusst haben. Die Schädigung der Kunden sei dabei aus Gewinnstreben zumindest billigend in Kauf genommen worden, so das Gericht weiter.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, Rechtsanwalt Gisevius ist aber überzeugt, dass es Bestand haben wird. Denn: „So wie das LG Stuttgart haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden und VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Diese Rechtsprechung wurde inzwischen auch von den Oberlandesgerichten Karlsruhe, Koblenz und Köln bestätigt.“

Schadensersatzansprüche gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Wer sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat , kann sich noch bis zum 30. September wieder abmelden, um die Forderungen individuell durchzusetzen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.ig-auto-kartell.de

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
www.bruellmann.de

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.