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Abgasskandal - LG Stuttgart spricht Schadenersatz bei Mercedes Vito zu

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines Mercedes Vito Schadenersatz. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 14. Januar 2021 entschieden, dass die Daimler AG das Fahrzeug zurücknehmen und Schadenersatz leisten muss, weil in dem Vito eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 12 O 255/20).

Der Kläger hatte den Mercedes Vito mit dem Dieselmotor OM 622 und der Abgasnorm Euro 6 als Neufahrzeug gekauft und zum Teil über ein Darlehen bei der Mercedes Benz Bank finanziert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er argumentierte, dass in dem Fahrzeug die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz komme. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das Landgericht Stuttgart entschied, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB habe.

Bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. um eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, führte das Gerichte aus. Das Fahrzeug erfülle daher nicht die Zulassungsvoraussetzungen, so dass der Entzug der Zulassung drohe. Gegenüber dem KBA habe Daimler die unzulässige Abschalteinrichtung verschwiegen und die EG-Typengenehmigung so erschlichen.

Der Kläger habe daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, denn es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse die Daimler AG den bislang gezahlten Kaufpreis erstatten und den Kläger von allen weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freistellen. Für die gefahrenen Kilometer müsse eine Nutzungsentschädigung angerechnet werden.

Abgas-Skandal

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„Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst und die Chancen auf Schadenersatz nehmen weiter zu“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben verschiedenen Landgerichten haben z.B. auch die Oberlandesgerichte Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und Köln (Az.: 7 U 35/20) Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).